420 in Stuttgart

Ihr werdet nicht mehr kriminalisiert!

Wir alle nicht mehr!

Gemeinsam mit Euch wollen wir diesen Erfolg mit einem 420-Event feiern. Wir haben uns nicht lumpen lassen und freuen uns, Euch in die Rooftop Location „Oben im Tuchhaus“ einzuladen.

20.04 um 14 Uhr auf dem Rooftop im Oben Im Tuchhaus.

Tübinger Straße 12-16 im schönen 70178 Stuttgart.

Für Mitglieder des CSC Stuttgart wird der Eintritt 10€ kosten, Gäste zahlen 20€. In diesem Eintrittspreis inbegriffen bekommt Ihr neben einer tollen Zeit in cooler Gemeinschaft eine Fruchtbar, Crêpes, Snacks und Getränke.

Wir freuen uns auf Euch!

Grüne Landesregierung Baden-Württemberg: Eine komplette Enttäuschung!

Seit Jahren arbeitet der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. daran, die Legalisierung in Baden-Württemberg voranzubringen. In unzähligen Gesprächen an Infoständen, bei Podiumsdiskussionen und auf Demonstrationen haben wir mit Argumenten für unsere Position geworben.

Uns Aktivisten war immer klar, dass die CDU nicht auf unserer Seite ist. Da bei ihr selbst die besten Argumente keine Chance haben. Dass sich jetzt die Grünen in der Landesregierung als die gleichen Prohibitionisten entlarven und sich offen gegen die Grünen im Bundestag stellen, haben wir nicht erwartet.

Die klaren Aussagen von Kretschmann und Lucha den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen wird im Minimum das Cannabisgesetz verschieben und es im schlimmsten Fall komplett beerdigen. Diese Aussagen stoßen im CSC Stuttgart auf komplettes Unverständnis.

Wir rufen alle Mitstreitenden dazu auf, die letzte Woche vor der Entscheidung zu nutzen und einen weiteren Versuch zu unternehmen, die Grünen in der Landesregierung zu überzeugen, sich als Bundesland wenigstens zu enthalten.

Für alle Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld ein Zeichen setzen wollen, haben wir ein Plakat entworfen, welches wir am Samstag, den 16. März 2024 ab 18:00 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart verschenken werden.

Natürlich ist die Email-Aktion des Hanfverband auch eine gute Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Das Plakat:

Stellungnahme des Cannabis Social Club Stuttgart zum Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes

Der CSC Stuttgart begrüßt das Vorhaben der Politik aber möchte in Zukunft einen arbeitsfähigen Cannabis Social Club betreiben was mit dem Kabinettsentwurf des CanG leider nicht möglich ist. Das Ziel die aktuelle Prohibition von Cannabis durch eine neue Gesetzgebung zu ersetzen, welche den Schwarzmarkt verdrängt und einen Jugendschutz ermöglicht ist mit diesem Entwurf sehr schwer möglich. Wir schlagen folgende Änderungen vor.

§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis: Als CSC Stuttgart fordern wir. ”Keine Besitzobergrenze beim selbst angebautem Cannabis.”

§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Weitergabe von Cannabis an andere Volljährige ohne Gewinnabsicht muss erlaubt sein.”

§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Streichung des Absatz 2. Sollte die Streichung des Absatz 2 keine Mehrheit finden. Soll zumindest der Unterpunkt 6 gestrichen werden.”

§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Menschen die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen dürfen unter keinen Umständen vom geplanten Konsumverbot betroffen sein. Cannabis als Medizin muss als explizite Ausnahme in das Gesetz aufgenommen werden.”

§ 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis Verordnungsermächtigung: Als ein zukünftiger Anbauverein fordern wir: “Anbauvereine sollen Personen auch in Vollzeit für den Anbau von Cannabis beschäftigen können.”

Wir hoffen, dass unsere Forderungen im parlamentarischen Verfahren beachtet und die entsprechenden Missstände angepasst werden. Denn der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. möchte arbeitsfähig werden und dazu beitragen den Schwarzmarkt zu verdrängen.

Offener Brief an Cem Özdemir

Wir haben dem Landwirtschaftsminister und direkt gewählter Abgeordneter Cem Özdemir einen Brief geschrieben, in dem wir unsere Bedenken, mit der geplanten Cannabis-Gesetz formuliert haben.

Wir würden uns freuen, wenn auch du diesen Brief als Vorlage für eine eigene E-Mail an Cem verwenden würdest. Seine Kontaktdaten findest du unter diesem Link.

Inhalt unseres Briefes:

Betreff: Gesetzentwurf Cannabis-Legalisierung

Hallo Cem,

als Cannabis Social Club Stuttgart e.V. sind wir sehr glücklich über die Bestrebungen der Bundesregierung, Cannabis zu legalisieren, wir begrüßen dies als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Uneingeschränkt unterstützen wir die Etablierung einer legalen Alternative zum Schwarzmarkt unter vorrangiger Beachtung des Jugend- und Gesundheitsschutzes.

Dein Ministerium ist ja in Zukunft für die Sortenauswahl zuständig. Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg mit dieser neuen Verantwortung!

Wir haben den geleakten Gesetzentwurf aufmerksam gelesen und haben da ein paar Verbesserungsvorschläge, welche wir Dir gerne mitteilen wollen:

  1. Abstandsregeln und Abgabestelle: wir sehen ein, dass es Abstandsregeln geben sollte. Leider behindern diese, dass wir innerhalb des Stadtgebietes geeignete Anbauflächen anmieten können, da selbst in den Industriegebieten in Stuttgart sich Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten, etc. befinden oder die wenigen Flächen, welche diese Auflage erfüllen, nicht zur Verfügung stehen. Daher sehen wir aktuell in Stuttgart nur eine geringe Chance für einen Anbau. Dass Cannabis direkt am Produktionsort an die Mitglieder abgegeben werden soll, macht die Sache für uns nicht wirklich leichter. Daher wäre es gut, wenn die Abgabestellen von den Anbauflächen getrennt sein könnten. Eine Abgabestelle mit nur wenig Platzbedarf und genug Abstand zur nächsten Schule oder Kita ist in Stuttgart durchaus möglich. Im Idealfall könnt ihr die Abstände komplett streichen oder stark verringern, dadurch würde der Anbau in Großstädten erleichtert.
  2. Führungszeugnis und Vorstrafen: Dass ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden soll, ist in Anbetracht dessen, dass man für das Brauen von Bier keines braucht, ein wenig hart, aber es ist verständlich, da wir ja aus einer Zeit der Cannabis Prohibition kommen. Die Auflage, dass alle Vorstände im Anbauverein in den letzten 5 Jahren keine Verurteilungen wegen verschiedenster Straftaten, insbesondere im Bezug auf das BtMG, haben dürfen, scheint uns etwas übertrieben.
  3. Werbung für Cannabis: Das Werbeverbot für Cannabis analog zur Tabakwerbung finden wir durchaus gut. Es darf aber nicht dazu führen, dass wir keine Öffentlichkeitsarbeit mehr machen können. Wir möchten weiterhin für eine vollständige Legalisierung eintreten können.
  4. Bürokratie: Dass es eine Dokumentation geben muss, sehen wir durchaus ein. Dennoch erscheinen die geplanten Dokumentationspflichten doch sehr weitreichend. Besonders die Tatsache, dass die genehmigende Behörde die Herausgabe sämtlicher Daten ohne Anlass oder Begründung verlangen können und bei Nichterfüllung die Anbaulizenz eingezogen wird, erscheint sehr drastisch.

In jedem Fall hoffen wir, dass dieses Gesetz, gerne unter Berücksichtigung unserer konstruktiven Kritik, möglichst schnell im Bundestag verabschiedet wird!

Mit hanfigen Grüßen,

der Cannabis Social Club Stuttgart e.V.

Offenes Treffen und Grillen im Schlossgarten

Im Anschluss an den Global Marijuana March 2023 werden wir uns zum Grillen und gemütlichen Beisamensein bei der Grillstelle im unteren Schlossgarten treffen. Beginn ca. 19:00 Uhr.

Für das Feuer wird vom CSC Stuttgart gesorgt. Das Grillgut und die Getränke bringt jeder selbst mit.

Wir freuen uns schon euch zu treffen.

Karte


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Erreichbarkeit vom Ende der Versammlung

Mit der Straßenbahn zum Charlottenplatz dort umsteigen in Richtung Stöckach. Am Stöckach aussteigen und in Fahrtrichtung der Neckarstraße auf dem linken Bürgersteig folgen zur Kreuzung Heinrich-Baumann-Straße.

In die Heinrich-Baumann-Straße abbiegen in Richtung Cannstatter Str. folgen. Die Cannstatter Straße mithilfe des Heinrich-Baumann Steck überquerren. Im Schlossgarten links in Richtung Spielplatz weiterlaufen. Von dort aus sind die Grillstellen bereits zu sehen.

Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart nennen Cannabis immer noch Rauschgift

Die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 13.12.2022 in einer Pressemitteilung und dem dazugehörigen Tweet erklärt, sie habe einen 22-jährigen Rauschgiftdealer festgenommen zu haben.
Die Polizei Stuttgart verwendet hier das Wort Rauschgift, um Cannabis zu beschreiben. Cannabis ist kein Gift, sondern in Deutschland eine Heilpflanze, welche von Ärzten verschrieben und über die Apotheke bezogen werden kann.
Leider ist es noch so, dass der Freizeitkonsum von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist, weshalb auch der junge Mann nun mit einer Strafanzeige rechnen muss. Die Polizei Stuttgart hat wieder einmal einen kleinen Straßendealer verhaftet und nutzte die Chance wieder das Framing vom gefährlichen Rauschgift zu verbreiten.
Als Cannabis Social Club Stuttgart kann man sich nur wundern, wie die Polizei auch nach 5 Jahren der Einführung von Cannabis als Medizin immer noch vom sogenannten Rauschgift redet. Es ist sehr erschreckend, wie dieser alte Kampfbegriff des Krieges gegen die Drogen immer noch verwendet werden, obwohl sich die Gesellschaft weiterentwickelt hat und Gesetze geändert wurden.
Bei einem solchen Mindset ist es kein Wunder, dass in Stuttgart immer wieder legal medizinierende Patienten von der Polizei schikaniert werden.
Des Weiteren fällt beim Lesen der Pressemitteilung negativ auf, dass es sich um nur 14 Gramm Cannabis gehandelt hat, eine Menge welche nach den Plänen der Bundesregierung nach einer Legalisierung von Cannabis auf jeden Fall in der Öffentlichkeit transportiert werden dürfte.
Daher ist eine schnell vollständige Legalisierung und Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung nötig.

Rückblick Tag der deutschen Breitheit 2022

Auch in diesem Jahr hat das Wetter wieder super mitgespielt. Die Stimmung war super und Musik war laut.

Hier eine kleiner Rückblick auf die den Tag.

Zuerst wurde die Black Pearl 2 dekoriert.
Unser „Anti-Konflikt-Stoner“ mit Fahne am Start.
Gedichtsbeitrag ban der Villa Reitzenstein
Der Demozug in voller Bewegung.
Einbiegen auf die B27.
Rede gebenüber des Landtags am 3.Oktober 2022
Unsere Vorständin in voller Aktion

Pressemitteilung zum Tag der deutschen Breitheit 2022

Dieses Jahr lädt der Cannabis Social Club Stuttgart zum fünften Mal zum Tag der deutschen Breitheit ein. Wie in den vergangenen Jahren wird die Demonstration am 3. Oktober 2022 um 14:00 Uhr beginnen. Der Startpunkt ist wieder einmal am Bubenbad. Die erste Kundgebung wird vor der Villa Reitzenstein stattfinden. Im Anschluss umrunden wir einmal die Villa Reitzenstein. Danach ziehen wir weiter in die Innenstadt. Eine zweite Kundgebung wird vor dem Landtag stattfinden. Der Schluss ist diesem Jahr der Marktplatz. Die Route ist auf der Aktionsseite zu finden.

Wie immer rechnen wie immer wir vielen gutgelaunten Teilnehmern und hoffen auf für die Jahreszeit angenehmes Wetter.

Die Forderungen 2022

  • Die Landesregierung soll endlich wie im Koalitionsvertrag angekündigt die Geringe Menge auf 10 Gramm erhöhen.
  • Die Landesregierung soll einer Cannabis-Legalisierung im Bundesrat zustimmen.

Offenes Treffen am 15.07.2022

Am Freitag den 15.07.2022 findet wieder ein offenes Treffen des CSC Stuttgart e.V. statt. Beginn ist 19:00 Uhr. Das Treffen wird in der Stöckachstrasse 53 in Stuttgart abgehalten.

Alle an Cannabis interessierten Menschen sind herzlich eingeladen uns kennenzulernen und mit uns über das Thema Cannabis zu reden.

Es gibt eine Facebook-Veranstaltung für den Fall das ihr noch weitere Freunde einladen wollt.

Wir sehen uns beim offenen Treffen.

Zufallsfund macht Polizei und Staatsanwaltschaft stolz

Wie die Polizei Bad Cannstatt in ihrer Pressemitteilung vom 5.7.2022 mitteilt, ist es in Stuttgart anscheinend so friedlich, dass sich die Polizei um Wasserschäden in Häusern kümmert.  Anstatt den Vermieter zu rufen und mit ihm den Wasserschaden zu beseitigen, hatten die Nachbarn lieber direkt die Polizei gerufen.

Dieses doch ziemlich ungewöhnliche Verhalten legt den Verdacht nahe, dass die Nachbarn von den Aktivitäten wussten oder generell etwas gegen ihren Nachbarn haben. Egal was die Motive oder Beweggründe wären, die Polizei Stuttgart tut ja alles für ihre Bürger und nachdem der Nachbar nicht öffnete. Was jetzt in dieser Situation nicht sonderlich unverständlich ist, niemand würde die Polizei in die Wohnung lassen, wenn man dort eine größerer Cannabisabbau stattfindet. Wurde durch die Feuerwehr die Wohnung geöffnet.

Der Bewohner der Wohnung wurde verhaftet und verbleibt bis auf Weiteres in Gefängnis. Dies alles im Angesicht einer hoffentlich bald erfolgenden Legalisierung von Cannabis.

Dieser Fall zeigt wieder eindeutig, wie verbreitet Cannabis ist und dass dieser Schwarzmarkt endlich legalisiert und reguliert gehört.

CSC goes GMM Freiburg

Der CSC Stuttgart lädt dich ein mit uns zum GMM in Freiburg zu fahren. Wir fahren mit dem Zug von Stuttgart nach Freiburg. Als Ticket nehmen wir das Baden-Württemberg Ticket. Wir treffen uns um 9 Uhr und werden ca. 13 Uhr in Freiburg ankommen.

Die Rückfahrt wird gegen 18 oder 19 Uhr stattfinden. Ankunft in Stuttgart um 21 oder 22:30 Uhr.

Treffpunkt um 9 Uhr:


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Wir treffen uns im Raucherbereich an der Nordseite des Bahnhofs. Ihr erkennt uns an der Fahne.

Rückblick auf den Global Marijuana March 2022

Am 7.Mai 2022 haben rund 200 Menschen in Stuttgart ein klares Zeichen für die Legalisierung von Cannabis gesetzt. Bei der Versammlung wurden nicht nur Reden zur Legalisierung und über die immer noch bestehenden Probleme der Cannabispatienten gehalten. Sondern auch Longpapes und kandierte Hanfsamen an die Mitwirkenden verteilt.

Die Polizei war in diesem Jahr im Vergleich zu anderen Jahren sehr zurückhaltend. Die Versammlung verlief absolut friedlich und ohne Zwischenfälle.

Für alle die vor Ort waren und für alle die es nicht geschafft haben hier einige Bilder und Videos vom Global Marijuana March 2022.

Der Lautsprecherwagen

Das Soundsystem

Die erste Rede

Die zweite Rede zum Auftakt

Aufbruch der Demo

Die Zwischenkundgebung

Kompletter Demozug

Der Demozug rockt die Bolzstraße

Reden an der Abschlusskundgebung

Gemütliches chillen zum Ende

Selbst die Polizei chillt

Pressemeldungen:

Cannabis Social Club Stuttgart verurteilt das Vorgehen gegen Cannabispatienten

Seit dem Unterschreiben des Koalitionsvertrags der Ampelregierung haben viele das Gefühl, dass wir nur noch wenige Schritte von einer Legalisierung von Cannabis entfernt sind. Trotz der Ankündigung der Regierung geht aber die Verfolgung von Cannabis Konsumenten unvermittelt weiter. Selbst Menschen, welche Cannabis legal auf Rezept erhalten, sind in Stuttgart nicht vor Schikanen sicher.

Eines unserer Mitglieder, welches Cannabis Patient ist und an einer Herzerkrankung leidet, wurde in der vergangenen Woche nach der Arbeit von der Polizei auf der Königstraße angehalten und umstellt. Nachdem unser Mitglied erklärte, dass es sich um medizinisches Cannabis und einen medizinischen Notfall handeln würde, ließen die Beamten nicht locker. Es wurde ein Nachweis verlangt, dieser war aber nicht aufzufinden. Unser Mitglied erklärt gegenüber den Beamten, dass es wohl den Nachweis bei sich Zuhause vergessen habe. Unser Mitglied war bereit, mit den Beamten nach Bad Cannstatt zu fahren und ihnen dort das entsprechende Dokument vorzulegen.

Anstatt die Möglichkeit zu nutzen oder andere Schritte zur Überprüfung einzuleiten, – unser Mitglied hatte sich ausgewiesen und bereitwillig erklärt, dass es sich um medizinisches Cannabis handele –  zogen die Beamten es dennoch vor, eine vollständige Leibesvisite auf der belebten Königstraße durchzuführen. Zum Abschluss wurde unserem Mitglied erklärt, dass es nun mit einer Anzeige rechnen müsse.

Diese Art der Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen, die legal aus der Apotheke nach einer Verschreibung durch einen Arzt Cannabis als Medizin erhalten, ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Cannabis als Medizin Gesetzes eine absolute Schande. Dass sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung bei diesem Thema jeglichen Tatendrang vermissen lassen, sorgt dafür, dass auch in Zukunft weiter kranke Menschen, denen die Heilpflanze Cannabis Linderung verschafft, sich in aller Öffentlichkeit bis auf die Unterwäsche ausziehen und anfassen lassen müssen, obwohl sie sich nichts zuschulden kommen haben lassen.

“Dass Patienten nur, weil sie Cannabis einnehmen -anstatt der Opiate oder Amphetamin- wie Schwerverbrecher behandelt werden, ist ein unerträglicher Zustand. Es ist Zeit, dass auch bei der Stuttgarter Polizei endlich gesetzeskonform mit Cannabis als Medizin umgegangen wird.”, erklärt Christian Brugger-Burg Vorsitzender des CSC Stuttgart e.V..

Offenes Treffen März 2022

Auch im März 2022 wird am Freitag den 18.3.2022 ab 19:00 Uhr in der Stöckachstr. 53 in Stuttgart wieder ein offenes Treffen des Cannabis Social Club Stuttgart e.V. stattfinden.

Eingeladen sind alle Menschen die ein Interesse an der Legalisierung von Cannabis haben oder sich einfach nur über unsere Arbeit informieren wollen.

Natürlich gibt es auch eine Facebook-Veranstaltung damit deine Freunde eingeladen werden können.

Der CSC Stuttgart sucht Räumlichkeiten

Der CSC Stuttgart sucht nach Räumlichkeiten. Vielleicht kennst du jemanden der Räumlichkeiten vermietet oder bist selbst auf der Suche nach einem Mieter. Melde dich einfach beim Vorstand.

Wofür brauchen wir die Räume?

Wir wollen eine zentrale Anlaufstelle schaffen für alle Menschen mit einem Interesse am Thema Cannabis und der Legalisierung. Nicht nur sollen dort regelmäßige Treffen für die Planung von Aktionen stattfinden, sondern es soll auch die Möglichkeit geschaffen werden sich über alle Aspekte des Thema Cannabis zu unterhalten oder auch um Gleichgesinnte zu treffen.

Wenn es die Räumlichkeiten erlauben, können auch Vorträge oder Workshops zu den verschiedenen Bereichen angeboten werden.

Welche Kriterien sollte die Räumlichkeiten erfüllen:

  • Liegt in Stuttgart
  • Eigener Briefkasten / Klingel
  • Küche / Kochnische und Toilette vorhanden
  • Anbindung an den ÖPNV
  • Vermieter hat mit dem Verein und seinen Zielen kein Problem

Was wäre ein cooler Bonus:

  • Lagerfläche
  • Grünfläche
  • Raucherecke

Offenes Treffen am 7. Dezember 2021

Der CSC Stuttgart lädt am Dienstag den 7.Dezember 2021 um 18:30 wieder zu einem offenen Treffen in die Stöckachstr. 53 in Stuttgart ein.

Wenn du Lust auf uns hast kannst du uns an diesem Abend kennenlernen und dich über die Arbeit des CSC Stuttgart informieren.

Aufgrund der aktuellen Corona – Situation gilt bei diesem Treffen die 2G-Regel. Diese Regeln werden von CSC Stuttgart auch überprüft.

Wir freuen uns auf dich.

Zum Facebook-Event.

Rückblick auf die Verhandlung am 30. November 2021 vor dem Verwaltungsgericht

Hier ein kurzer Rückblick über das, was in der Verhandlung passiert ist. Die Stimmung zwischen der Beklagten (die Stadt Stuttgart) und dem Kläger (CSC Stuttgart vertreten durch den Vorstand) war von Anfang an gut und vom Willen, die Verhandlung positive abzuschließen geprägt.

Natürlich beharrte die Stadt zu Beginn auf den Auflagen, welche sie erlassen hatten. Ihr wurde aber ziemlich schnell durch den Richter klargemacht, dass in einigen Formulierungen der Auflage größere Defizite bestanden.

Mit dem Richter gingen die Prozessbeteiligten jeden Satz der Auflagen durch und es konnte in diesem Zusammenspiel für uns als CSC einige viel zu harte Auflagen entschärft werden. „Natürlich wurden nicht alle Auflagen zurückgedreht, aber immerhin konnte für die Zukunft Lockerungen verhandelt werden.“ erklärt Christian Brugger-Burg Vorstand des CSC Stuttgart.

Zu diesen Lockerungen gehören unter anderem, dass Longpapes und Hanfsamen am Infostand verteilt werden dürfen. Bei den Hanfsamen muss aber vonseiten des CSC einige Auflagen erfüllt werden. Auch ist es den Teilnehmern gestattet einen Fake-Joint oder eine Bong bei der Demo dabeizuhaben, auch wenn keines der beiden Objekt entzündet oder zum Mund geführt werden darf. Des Weiteren darf der CSC, wenn wieder Nutzhanf geerntet wurde, diesen zur Dekoration einsetzen.

In Bezug auf die Cannabispatienten ist die Stadt nur insofern auf die Forderung des CSC eingegangen, als dass sie sich nochmals mit der Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der nächsten Demonstration bespricht, um eine bessere Lösung zu finden, wie Patienten auf einer pro Cannabis Demo medizinieren können, ohne die Demonstration verlassen zu müssen.

„Alles in allem ist die Verhandlung aus Sicht des CSC gut verlaufen und selbst die Kosten des Verfahrens, welches zwischen den beiden Parteien je zur Hälfte getragen wird, waren, da keine der beiden Seiten sich anwaltlich hat vertreten lassen, durchaus überschaubar. Nun bleibt abzuwarten, was im nächsten Auflagenbescheid steht.“ schließt Christian Brugger-Burg ab.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Wieder einmal steht der CSC Stuttgart e.V. vertreten durch den Vorsitzenden Christian Brugger-Burg vor Gericht. Anders als beim letzten Mal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger.

Der Cannabis Social Club Stuttgart hat gegen die Auflagen bei Versammlungen bereits im Dezember 2020 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Verhandlung findet nun am 30. November 2021 ab 9:45 im Sitzungssaal 4 in der Augustenstr. 5 in Stuttgart statt.

Die Verhandlung ist öffentlich und die Corona-Regel für öffentliche Gebäude gelten hier.

Bei der Klage geht es um alle Auflagen im Bezug auf die Demonstrationen in Stuttgart, welche von der Versammlungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erlassen werden.

Durch diese Auflagen sind bei Demonstration folgende Dinge explizit verboten: Nutzhanf, Fake-Joints, Wasserpfeifen, Hanfsamen, Kräutermischungen, Hanftee und Utensilien, die üblicherweise für den Konsum von Betäubungsmittel benutzt werden (hierzu zählen nach Meinung der Polizei auch Longpapes).

Zudem müssen sich Cannabis Patienten von der Versammlung entfernen, um ihre Medizin einzunehmen.

„Also alles, was nach Cannabis aussieht, für Cannabis gehalten werden könnte oder nach Konsum von Cannabis aussieht, ist untersagt, selbst wenn diese Dinge legal sind. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde aber der Meinung, dass wir mit Flyern, Transparenten und Musik genug Möglichkeiten haben für unser Anliegen zu werden. Unserer Meinung nach sollen die Auflagen aber genau dies verhindern und besonders Cannabis Patienten von der Teilnahme abhalten.“ erklärt der Vorsitzende die Entscheidung Klage gegen die Auflagen einzureichen.

Das die Auflagen nicht nur auf dem Papier hart klingen, sondern auch bei Versammlungen mit null Toleranz durchgesetzt werden ist es für den Cannabis Social Club besonders wichtig diese Auflagen durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Über das Ergebnis der Verhandlung werden wir nach dem 30. November hier berichten.

Rückblick Aktionstag „Zeit für Legalisierung“

Am 18.September 2021 versammelten sich einige Aktivisten in Stuttgart auf dem Börsenplatz um den Aktionstag „Zeit für Legalisierung“ abzuhalten.

Wir waren nicht viele aber die Stimmung war prächtig und die vorbeifahrenden Autofahrer wurden mit Fahnen und Musik auf das Thema aufmerksam gemacht.

Die Fahnenchwenker

Es gab auch zwei Reden:

Erste Rede beim Aktionstag
Zweite Rede beim Aktionstag

Hier noch einige Fotos:

Showdown: Wird Deutschland die Legalisierung wählen? | DHV-Audio-News #308 (Korrektur)

Zum Hanfverband.

DHV NEWS Folge 308 (Korrektur)

Podcast abonnieren:

Per RSS Feed: http://cscstuttgart.org/podcasts/dhv-news/feed

Spotify: https://open.spotify.com/show/5pmLnsXVSVv4WegMEab7P

  • Showdown: Wird Deutschland die Legalisierung wählen?
  • Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
  • Termine

Vorbemerkungen

Showdown: Wird Deutschland die Legalisierung wählen?

Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern


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Medienberichte über den DHV


Termine der kommenden zwei Wochen

Zeit für Legalisierung!

Wir werden als Ortsgruppe beim Aktionstag 2021 des deutschen Hanfverbands am 18.September 2021 teilnehmen. Hierzu wird es eine Versammlung auf dem Börsenplatz geben. Beginn ist 16:00 Uhr.

Neben Reden und Musik wird es auch den einen oder anderen Infostand geben.

Kommt zahlreich und setzt mit uns eine Woche vor der Bundestagswahl ein Zeichen für die Legalisierung.

Ihr könnt eure Freunde auch über Facebook einladen.

Hanffeld 2021

Auch in diesem Jahr gibt es wird wieder Hanf in Rommelshausen angebaut. Diese Jahr sogar auf zwei Flächen beide sind gut zu erreichen. Damit ihr sie findet war wir am 2.Juni 2021 vor Ort und haben einige Fotos vom den Pflanzen gemacht. Damit ihr falls ihr in den nächsten Monaten bis zur Ernte im Oktober dort vorbeigeht wisst was ihr mindestens erwarten könnt.

Der Hanf würde erst im April ausgesät somit sind die Pflänzchen aktuell noch keine 40 cm hoch. Dies wird sich aber in den nächsten Wochen ändern. Wenn ihr euren Besuch plant habt ein wenig ein Auge auf das Wetter. Der Hanf sieht nach einem Regenschauer immer am besten aus.

Wenn ihr vor Ort seit postet doch ein Foto auf Instagram oder Twitter und markiert den CSC Stuttgart damit wir mitbekommen wie der Hanf sich entwickelt.

Wenn ihr noch weitere Felder im Raum Stuttgart kennt wo Hanf angebaut wird meldet euch beim Vorstand.

Erstes Feld

Ist das größere von beiden. Der Hanf wurde auf beiden Seiten der Sudetenstrasse angepflanzt. Es gibt direkt am Feld eine Bank zum ausruhen und die Aussicht genießen.

Der Hanf wurde auf beiden Felder neben der Sudetenstrasse in Rommelshausen ausgesät.

Die Hanfpflänzchen auf dem ersten Feld.

Zweites Feld

Hier wurde nur ein schmaler Streifen von ca. 3 Metern neben dem Skatepark angepflanzt.

Der Hanf wurde neben dem Skatepark in Rommelshausen ausgesät.

Die Hanfpflänzchen am Skatepark.

Die Polizei ist auch ein Opfer der Drogenpolitik

Die Pressemitteilung vom 3.5.2021 der Polizei Stuttgart zeigt erneut auf eindeutige Art und Weise warum die Prohibition von Cannabis falsch ist. Nehmen wir für einen Moment an der 24-Jährige aus der Pressemitteilung hätte ein Fass Bier durch das Treppenhaus gewuchtet. Dann hätte die Polizei sicher nicht versucht ihm habhaft zu werden, sondern nur einen schönen Tag gewünscht. Vielleicht sogar spontan Amtshilfe beim Transport geleistet.

Cannabis und Alkohol sind von ihrer Gefährlichkeit her in etwa gleich. Beides hat in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen und kann von einem gefestigten Erwachsenen über Jahrzehnte ohne erhöhte Suchtproblematik konsumiert werden. Von einem Fass Bier geht demnach eine genauso große Gefahr aus wie von 40 Gramm Cannabis. Womöglich ist ein Fass Bier sogar gefährlicher da es durch sein Eigengewicht eine potenzielle Gefahr darstellt.

Das einzige, was in der aktuellen Situation das Bier weniger gefährlich als Cannabis macht, ist das Verhalten der Polizei, welche bei Cannabis eine Straftat erkennt und einen Täter verhaften möchte, der sich nun wehrt, was in einer Verletzung des Polizisten endete.

Würde die Politik Cannabis legalisieren und wie Alkohol reglementieren wäre es in diesem Fall nicht zu einer Verletzung des Polizisten gekommen. Der CSC Stuttgart lehnt jegliche Gewalt ab und dazu zählt selbstverständlich auch das Stoßen von Polizisten. Als CSC Stuttgart sehen wir den verletzten Polizisten und den Cannabis Besitzer als zwei Opfer einer verfehlten Drogenpolitik an. Diese verfehlte Drogenpolitik muss geändert werden so das aus Kiffern und Polizisten wieder Freunde werden.

Richtigstellung: Cannabis Fund in Möhringen

Am Mittwoch hat die Polizei nach eigenen Angaben in Stuttgart Möhringen einen Mann festgenommen welcher rund 19 Kilogramm Cannabis bei sich in der Wohnung gelagert hatte. Was die Ermittlungen waren welche die Polizei auf die Spur des Mannes brachten lässt sie selbst aber offen. Vermutlich hat ein Kunde oder Konkurrent ausgepackt um entweder sich vor der Strafverfolgung zu schützen oder den eigenen Absatzmarkt zu schützen.

Egal wie die Polizei von dem sogenannten “Rauschgift” in der Wohnung erfahren hat, ging ab da wohl alles den üblichen Gang. Es kam zur Hausdurchsuchung und die Polizei gibt sich wieder einmal erstaunt dass neben Drogen auch Waffen gefunden wurden.

Wenn man sich die Lage des Besitzers von solchen Mengen von Cannabis vor Augen führt ist klar dass dieses Eigentum welches locker dem Gegenwerte eines neuen Mercedes-AMG übertrifft wenn ein Grammpreis von 3€ angenommen wird, aber im Gegensatz zu einem Auto einfach weggetragen werden kann, beschützt werden muss. Auch sollte nicht vergessen werden dass ein Dealer nur schwer die Polizei nach einem Raub oder Einbruch rufen kann. Da er sich einer Straftat bekennen müßte. All diese Gründe legen den für einen Dealer logischen Schluss nahe dass man sich um das Eigentum beschützen zu können bewaffnen muss.

Das beim Auffinden von größeren Mengen von Betäubungsmitteln auch immer Waffen zu finden sind ist somit kein Zufall sonder eine klare Folge der Prohibition dieser Stoffe. Dies ist einer der vielen Gründe warum der CSC Stuttgart sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt damit in Zukunft solche “Schutzmaßnahmen” nicht mehr nötig sind, sondern die Besitzer von Cannabis sich genauso auf den Schutz der Polizei verlassen können wie alle anderen Bürger auch.

Kriminell wegen Tee – der ignorierte Grenzwert

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erklärt bei jeder Gelegenheit, dass die Cannabis-Prohibition richtig sei und die Konsumenten entkriminalisiert seien. Leider sieht die Realität, wie wir sie in Baden-Württemberg sehen, ganz anders aus.

Hier ist es der Staatsanwaltschaft mit viel Kreativität und unter Zuhilfenahme des Betäubungsmittelgesetzes möglich selbst aus dem Kauf eines harmlosen CBD Hanf-Tee eine Anklage zu stricken. Hier wird dann auch kein Halt beim Händler gemacht. Es werden alle Kunden als mögliche Straftäter behandelt.

Die Staatsanwaltschaft erklärt dies in den eigenen Akten sinngemäß so: “Cannabis oder auch Hanf selbst mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % ist illegal, sofern er zum Zwecke der Berauschung erworben wird.“

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, das alle Kunden welche einen CBD Tee kaufen diesen nur erwerben, um sich daran zu berauschen. Daher sind hier alle Maßnahmen des Rechtsstaates einzusetzen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Der Sinn eines Grenzwertes ist immer Rechtssicherheit zu schaffen. Leider wurde es verpasst im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich und unmissverständlich zu sagen, dass die Hanfpflanze an sich legal ist, wenn sie unter 0,2 % THC enthält.

Dies führt nun dazu das unbescholtene Bürger nun ein Strafverfahren gegen sich eröffnet sehen, welches ihnen vorwirft Betäubungsmittel erworben zu haben. Was für die Angeklagten bedeutet sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen welcher dann auch die entsprechenden Rechnungen stellt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann das Verfahren nach der geringen Menge Regelung ein. Da es sich ja um ein erstes Vergehen handelt.

Für die Beschuldigten in einem solchen Verfahren bedeutet dies das er oder sie nun Aktenkundig sind und bei jeder zukünftigen Interaktion mit der Polizei jedes mal nach Betäubungsmittel durchsucht werden und womöglich noch einen Schnelltest über sich ergehen lassen müssen. Dies alles nur, weil man einen CBD Hanf-Tee mit nachgewiesen eingehaltenen Grenzwert im Internet bestellt hat.

“Diese unnötige Kriminalisierung von jedem der es auch nur wagt ein positives Bild von Cannabis zu haben zeigt wie die Cannabis-Prohibition dazu führt das harmlose Menschen kriminalisiert und verfolgt werden. Wie ohne Sinn und Verstand Ressourcen für vermeintliche Straftaten gebunden sind die an anderer Stelle besser eingesetzt wären. Die Cannabis-Prohibition muss daher so schnell wie möglich abgeschafft werden“, erklärt Christian Brugger-Burg stellvertretender Vorstand des Cannabis Social Club Stuttgart e.V..

Geruch reicht

Wie die Polizei Stuttgart in ihrer Pressemitteilung vom 15.02.2021 mitteilt, wurde von den Beamten ein starker Cannabisgeruch festgestellt. Daraufhin setzte die übliche Assoziationskette ein. Geruch bedeutet Besitz und Besitz ist illegal. Also verschafften sich die Beamten zutritt zur Wohnung, ist ja Gefahr im Verzug. In der Wohnung wurden sie dann auch fündig. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei nach eigenen Angaben 1,7 KG Cannabis. Der 42-Jährige wurde auf der Stelle verhaftet und bleibt bis zu seiner Verhandlung in Untersuchungshaft.

Für die Staatsanwaltschaft und die Polizei mag das wie ein gelungener Tag klingen. Wieder einen Dealer weniger wieder eine große Menge Cannabis dem Schwarzmarkt entzogen. Vielleicht können sich die Beamten nach so einem erfolgreichen Tag ein gutes Bier oder einen guten Rotwein. Die Verurteilung ist nun noch reine Formsache.

Leider ist die Realität eine andere hier wurde nicht recht durchgesetzt, sondern ein dauerhaftes Unrecht weiter betrieben. Das BTMG ist nicht geeignet den Schwarzmarkt zu bekämpfen dieser besteht seit Jahrzehnten weiter. Das BTMG ist verursacht du die Strafverfolgung mehr Schaden als es Cannabis alleine je könnte. Diese Bedenken spielen bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Rolle, aber der Richter, welcher jetzt über die Haftstrafe des Beschuldigten entscheidet, muss diese Fakten mit in Betracht ziehen.

Daher hofft der CSC Stuttgart e.V. das der zuständige Richter dem guten Beispiel von Richter Müller folgt und das BTMG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.

Polizei nimmt 14 jährigen mutmaßlichen Dealer fest

Wie die Polizei in ihrer Pressemitteilung vom 16.12.2020 mittelt hat sie in Stuttgart einen 14-Jährigen aufgegriffen der womöglich mit Cannabis gedealt hat. Als Cannabis Social Club Stuttgart ist uns das Thema Jugendschutz enorm wichtig, nicht nur da wir selbst zum großen Teil Eltern sind, sondern weil wir um die Gefahren des Cannabiskonsums welcher für Jugendliche ausgeht wissen.

Auch, wenn das Vorgehen der Polizei in Bezug auf den jugendlichen Dealer unsere Zustimmung findet. Wird ihm nun durch das folgende Strafverfahren welches ohne Zweifel auf ihn zukommen wird, seine Zukunft sicherlich massiv negativ beeinflussen. Das Betäubungsmittelgesetz ist in seiner heutigen Form nicht geeignet Jugendliche zu schützen. Denn anders als bei den legalen Rauschmittel wird bei Cannabis der Jugendliche als Straftäter und nicht als zu schützendes Opfer gesehen. Der Gesetzgeber ist hierbei absolut eindeutig in seiner Haltung. Wenn Jugendliche mit Alkohol oder Zigaretten aufgegriffen werden ist dies im Jugendschutzgesetz geregelt welches darauf abzielt das Jugendliche von Erwachsenen keine Substanzen bekommen welche schädlich für sie sind. Bei Cannabis gibt das Betäubungsmittelgesetz welches nur Straftäter in verschiedenen Abstufungen kennt.

Wenn es uns als Gesellschaft ernst damit ist Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums zu schützen, dann muss Cannabis legal werden damit wie bei Alkohol und Zigaretten der Schwarzmarkt verschwindet und das Jugendschutzgesetz zur Anwendung kommen kann. Erst dann ist eine vernünftige Präventionspolitik wie sie seit Jahren bei den legalen Rauschmitteln gängige und erfolgreiche Praxis ist möglich.

Cannabis Kleingewerbe zerschlagen

Wie die Polizei berichtet hat sie nach einem Hinweis eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei hat sie dann auch Cannabis in nicht geringer Menge beschlagnahmt, ganze 180 Gramm und etwas über eintausend Euro an Bargeld.

Das rigorose Durchsetzen des Betäubungsmittelgesetzes in Baden-Württemberg und der Unwille in der Politik die Cannabis-Prohibition als gescheitert anzuerkennen. Zerstört nun wieder ein Leben einer Frau die anstatt einen Kiosk mit Alkohol und Zigaretten, lieber ein Kleingewerbe mit dem Verkauf von Cannabis betrieben hat.

Leider war es ihr ja nicht möglich ihr Cannabis Gewerbe offiziell anzumelden und Steuern zu zahlen, was ihr bestimmt lieber gewesen wäre als nun Silvester in Untersuchungshaft verbringen zu müssen.

Die Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich mit Alkohol und Zigaretten ist eine unheimliche Ungerechtigkeit und muss so schnell wie möglich abgeschafft werden. So, dass die Abdrängung von Cannabis in den Schwarzmarkt endlich aufhört und legale Geschäfte entstehen können so wie dies in allen Ländern, die Cannabis als Genussmittel legalisiert haben, bereits heute geschieht.

Folge 3

Dies ist die dritte Folge des Cannabis Geschichten Podcast des Cannabis Social Club Stuttgart e. V.

Folge3_final

Geschichten in dieser Folge:

  • Ausflug nach Maastricht
  • Berliner Grastester

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Der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. kritisiert das Vorgehen gegen den CBD Laden “Hanf im Glück”

Die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 9.11.2020 erneut eine Razzia bei dem CBD-Hanf Geschäft “Hanf im Glück” durchgeführt.

Die Behörden gehen ihrer eigenen Pressemitteilung nach, davon aus, dass es sich hierbei um Hanf mit einem geringen THC Wert von unter 0,2% handelt.

Die Staatsanwaltschaft interpretiert das BtMG in einer Weise wonach die Abgabe von Hanf an Endkonsumenten per se illegal ist, aber setzt diese Interpretation nur dort durch wo ein positives Image von Hanf propagiert wird. So werden in jedem Supermarkt, Drogerie und Reform- oder Bioladen in Stuttgart Hanfprodukte zum Kauf angeboten ohne das die Staatsanwaltschaft in diese Läden Hausdurchsuchungen veranlasst.

“Für mich ist klar, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen weiß, dass sie mit dem Versuch mit dem Betäubungsmittelgesetz Cannabis aus der Gesellschaft zu drängen verloren hat. Wir alle können sehen das Colorado, Kalifornien und Kanada nicht im Chaos versunken sind seit dort Cannabis legal ist. Daher schwindet die Angst vor dem Cannabis in der Bevölkerung und eine gewisse Neugier setzt ein. Jetzt gegen einzelne Läden vorzugehen ist nur der letzte verzweifelte Versuch einen sich abzeichnenden Umschwung der gesellschaftlichen Meinung zur Legalisierung entgegenzuwirken.“, erklärt Christian Brugger-Burg, stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart e.V..

Der CSC Stuttgart fordert seit Jahren ein neue, auf Fakten basierende Drogenpolitik in Deutschland die einen echten Jugend- und Konsumentenschutz bietet und den Schwarzmarkt durch einen regulierten Markt ersetzt.

Rückblick Global Marijuana March 2020 in Tübingen

Der GMM in Stuttgart ist leider dieses Jahr ausgefallen. Zum Glück haben die Tübingen aber am offiziellen Ersatztermin den 12.September 2020 einen GMM abgehalten.

Eine kleine Gruppe von Stuttgartern hat den „weiten“ Weg auf sich genommen und sind zum GMM nach Tübingen gezogen. Dies sind einige Eindrücke von diesem Tag.

Mit den Aufkleber das Revier markieren.
Immer am Start unsere Flaggen.
Die Polizei war auch friedlich
Kurzes Video vom Demozug

Wenn der Postmann zweimal schnüffelt

Immer wieder hören wir von Zufällen oder “Aufmerksamen Nachbarn” welche beim Auffinden von BTM-Verstößen hilfreich sind. Der Fall, welcher sich laut Polizei am 21.8.202 in Stuttgart-Vaihingen zugetragen hat, ist aber besonders skurril.

Ein Postbote konnte ein Paket nicht zustellen, bemerkte dann “Rauschgift”-Geruch, man kann wohl davon ausgehen, dass es der intensive Cannabisgeruch war, ging dann mit dem Paket zur Polizei. Diese öffnete, das Paket fanden in ihm Betäubungsmittel und besorgten sich nach dem Fund im Paket einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung des Empfängers. In der Wohnung wurden die Beamten dann natürlich auch fündig.

Klingt für den einen nach guter Polizeiarbeit und nach einem Postboten welcher seine Bürgerpflicht getan hat.

Für uns klingt die Geschichte leider danach, dass man als Cannabiskonsument keine Rechte hat. Die Aussage des Postboten: ”Paket konnte nicht zugestellt werden.”, ist schon mehr als schwammig. Hätte er das Paket zugestellt, wäre er im Anschluss an seinem Arbeitstag zur Polizei gegangen, oder ist diese eine Schutzbehauptung das Paket der Polizei zu übergeben?

Außerdem, was geht es einen Postboten an was in einem Paket verschickt wird. Sind Postboten nicht dem Briefgeheimnis unterworfen?

Rein mathematisch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in ganz Deutschland jeden Tag hunderte von Paketen mit Betäubungsmittel relevanten Stoffen zugestellt werden. Doch ist dieser der erste uns bekannte Fall, wo der Postbote sich über Postgeheimnis gestellt hat.

In Deutschland ist es den Post Lieferdiensten erlaubt in der zweiten Reihe zu parken, damit sie leichter Postgeheimnis gewährleisten können.
Wie schon erwähnt, es ist nicht die einzige solche Lieferung. Nur üben die anderen Postboten ihren Job fleißig aus, im Gegensatz zum Betroffenen in dieser Geschichte.

So wie die Pressemitteilung den Sachverhalt beschreibt, hat der Postbote sich als Hilfspolizist betätigt und den Beamten den wasserdichten Fall geliefert. Eventuell sollte dieser über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken.
Auch die Polizei hat sich in diesem Fall nicht sonderlich glorreich verhalten. Die Beamten haben sich für das Öffnen des Pakets keinen Durchsuchungsbeschluss geholt, zumindest wurde hiervon nichts erwähnt. Dies wäre aber in jedem Fall nötig gewesen da es sich beim Öffnen von Post um einen Grundrechtseingriff handelt, die übliche Ausrede der “Gefahr im Verzug” ist bei einem Paket sicherlich nicht gegeben.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Beamten oder der Postbote für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Da für die Staatsanwaltschaft das Ergebnis die Mittel rechtfertigt.

In Deutschland sind alle Beweise auch, wenn sie auf illegalem Weg beschafft wurden vor Gericht zulässig. Somit sind die einzigen Personen welche nun mit einer Anklage und potenzieller Gefängnisstrafe zu rechnen haben das Pärchen welches einen kleinen Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung betrieben hat.

Folge 2

Dies ist die zweite Folge des Cannabis Geschichten Podcast des Cannabis Social Club Stuttgart e. V.

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Geschichten in dieser Folge:

  • Der Mythos Keplerstraße
  • Orkan Lothar
  • Gut getarnt

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SEK setzen falsche Drogenpolitik in Stuttgart durch

Wieder eine dieser vermeintlichen Erfolgsmeldungen von der Stuttgarter Polizei, diesmal haben sie sogar das SEK eingesetzt, um einen Dealer der Betäubungsmittel im Kilogrammbereich gehandelt haben soll festzunehmen. Von den Kilos ist beim Zugriff nichts zu sehen nur größere Mengen verschiedener Betäubungsmittel darunter auch Cannabis, welches wieder mal als Marihuana bezeichnet wurde.

Dieser komplette Zugriff zeigt wieder einmal die ganzen Schwachstellen der Prohibitionspolitik auf die der Cannabis Social Club Stuttgart und viele andere seit Jahren beklagen. Nicht nur zeigt sich, wenn man Drogen nicht reguliert, drängt man sie in den Schwarzmarkt und sorgt somit für eine rechtliche Unsicherheit und Dealer sind gezwungen sich selbst gegen Diebstahl oder Raub zu verteidigen, somit sind sie logischerweise bewaffnet, da sie im Falle einer gegen sie begangen Straftat nicht die Polizei rufen können da sie sich sonst selbst der Strafverfolgung ausgesetzt wären.

Der Jugendschutz fehlt komplett da jemand wo sowieso schon kriminell ist, keinen weiteren Wert auf die Einhaltung dieser Regeln legt. Dies zeigt sich eindeutig da die Personen welche im Laufe des Zugriffs festgenommen wurden im Alter von 16 bis 35 Jahren waren.

Es werden verschiedene Stoffe gehandelt ohne das auch nur bei einem Stoff eine entsprechende Qualitätskontrolle oder eine Qualifizierung des Händlers erfolgen musste. Somit wird einfach mit allem gehandelt, wofür man zum einen eine Bezugsquelle und zum anderen eine entsprechende Kundschaft findet.

Selbst nach diesem “Schlag” gegen einen vermeintlichen großen Fisch wird sich die Lage auf dem Schwarzmarkt nicht ändern. Solange es kein legales Angebot für den Bezug von Cannabis wie zum Beispiel in einem Cannabis Social Club gibt, wird der Bedarf weiterhin über den Schwarzmarkt bedient werden.

Die unzähligen Arbeitsstunden welche die Polizei und das SEK bereits geleistete haben sind genauso verschwendet wie die zukünftigen Arbeitsstunden von Richtern und Staatsanwälten welche nun am Zug sind. Solange die Gesellschaft an dieser verfehlten Drogenpolitik festhält, wird es in kürzester Zeit wieder einen Dealer geben welcher den Bedarf an Betäubungsmittel über den Schwarzmarkt ohne Steuern und Kontrollen befriedigt.

Folge 1

Dies ist die erste Folge des Cannabis Geschichten Podcast des Cannabis Social Club Stuttgart e. V.

Cannabis Geschichten Folge 1

Geschichten in dieser Folge:

  • Ein gediegenes Wochenende
  • Probleme in der WG
  • Eine Reise nach Stuttgart

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Polizei Stuttgart: Wir haben der Drogen-Hydra wieder einen Kopf abgeschlagen!

Die Polizei hat bei ihrer großangelegten Razzia an 23 Standorten wieder einen vermeintlichen Sieg gegen die “Rauschgifthändler” errungen. Zumindest versucht sie es so in ihrer Pressemitteilung darzustellen. Wenn wir uns aber die Geschichte der Prohibition ansehen dann ist dieser Siege nicht das Papier oder die Bytes wert, mit dem er verkündet wurde.

Solange es einen Bedarf für Rauschmittel gibt, wird es immer einen Personenkreis geben der diesen Bedarf befriedigt. Der Wunsch nach Rauschmittel ist so alt wie die Menschheit selbst. So finden sich in alle Hochkulturen klare Belege für den einen oder anderen Rauschmittelkonsum. Daraus folgt, dass der Kampf den die Polizei gegen die “Rauschgifthändler” führt wie der mythische Kampf gegen die Hydra ist, sobald ein Kopf abgeschlagen wird wachsen sofort zwei neue nach.

Dieser Kampf ist für die Polizei aussichtslos egal wie engagiert sie ihn auch führt. Die Polizei wird die Prohibition nicht durchsetzen können. Die einzige Art die “Rauschgifthändler” unter Kontrolle zu bekommen ist, eine regulierten und legalen Markt zu schaffen.

Solange sich die Cannabis Politik nicht ändert, sind diese tausenden Arbeitsstunden, die von den Polizisten geleistet wurden verschwendet, von der Arbeitszeit der Staatsanwaltschaft, Richtern und Vollzugsbeamten ganz zu schweigen.

Wenn wir uns die Entwicklung in aller Welt anschauen dann stehen alle Zeichen auf eine Relegalisierung von Cannabis. Holland, Spanien, Uruguay, Kanada und einige US-Bundesstaaten sind nur der Anfang vom Ende der Cannabis Prohibition. In spätestens 25 Jahren wird auf der Welt Cannabis wieder genauso legal sein wie es Alkohol oder Tabak bereits heute sind.

An diesem Ziel arbeiten die Mitglieder des Cannabis Social Club Stuttgart jeden Tag.

Kritik an der Pressemitteilung vom 19.5.2020: „Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen“

Wieder einmal hat die Polizei viel Zeit und Mühe investiert, um einen Kleingärtner seinen Anbau zu beschlagnahmen und ihn anschließend in Haft zu nehmen. Das die Polizei einzelne Anbauzelte als Plantagen bezeichnet ist dabei nur am Rande unfreiwillig komisch.

Diese Aktion zeigt die ganze Problematik der Prohibition. Während in Stahlbeton Bunkern unter extremen Auflagen ausländische Firmen versuchen medizinisches Cannabis anzubauen und diese dringend benötigte Ernte von medizinischen Cannabis aber noch mindestens ein halbes Jahr auf sich warten lässt. Ist es für Hobbygärtner ein leichtes die Pflanze in den eigenen vier Wänden zu züchten.

Sollten der Cannabis Social Club Stuttgart, wenn er sein Vereinsziel erreicht hat, einen Anbau von Cannabis beginne wäre dieser Hobbygärtner sicher willkommen. Er könnte seiner Leidenschaft nachgehen und zusammen mit Gleichgesinnten einem erfüllenden Hobby nachgehen. Leider ist es noch nicht so weit und anstatt in positiver Gemeinschaft den lieblichen Duft des Cannabis zu erfahren, sitzt er nun hinter Gittern in Gesellschaft von Verbrechern aller Art und wartet auf seine Verhandlung.

Sollte jemand aus dem Bekanntenkreis oder gar seine Anwälte diesen Beitrag lesen empfehlen wir die Justizoffensive 2019 vom Hanfverband als mögliche Verteidigungsstrategie.

Kritik an der Pressemitteilung vom 13.5.2020: „Mutmaßliche Rauschgifthändler vorläufig festgenommen“

Es scheint, dass die Polizei in Stuttgart aktuell nicht besonders ausgelastet ist. Denn wie sonst ist es zu erklären, dass sie Beamte in Zivil in den Abendstunden durch die Straßen schickt. Die Kontrolle der Kontakt Beschränkungen kann nicht Sinn der Maßnahme gewesen sein, da hierfür meist uniformierte Beamte eingesetzt werden da diese nicht nur für einen Moment eine Kontrollfunktion ausführen, sondern auch den Bürger ein Signal der Präsenz vermitteln. Auch ist nicht anzunehmen das die Zivilbeamten auf der Suche nach Einbrechern waren. Die Zahl der Einbrüche ist aktuell ja bei fast Null da die meisten Bewohner ja zu Hause sind.

Wie alle Beteiligten wissen ist der Verstoß gegen das BtMG ein Hohldelight, da kaum jemand sich selbst für den eigenen Cannabiskonsum anzeigt. Somit stellt sich die Frage wie die Bevölkerung nun durch diese Beamten an diesem Abend geschützt wurde, als sie zwei junge Männer mit großen körperlichen Einsatz durch die Gegend jagten.

Vielleicht könnte die Polizei ihre Arbeitszeit besser einsetzen. Zum Beispiel bei der Verhinderung von häuslicher Gewalt, welche aktuell extrem ansteigt. Die Bevölkerung die solche abendliche Sporteinlagen der Beamten ja bezahlen muss wäre, wenn sie vor die Wahl gestellt würde, ob die Polizei Kiffer jagen oder Frauen- und Kinderschläger verhaften solle. Sicher nicht um die Sicherheit der Cannabis Konsumenten besorgt.

Diese wurden hier ebenfalls nicht geschützt, es wurde bei dieser Aktion nur zwei unnötige Strafverfahren eröffnet. Die jungen Männer konnten nur aus dem Mangel an legalen Fachgeschäften einen Profit schlagen, da es diese leider nicht gibt. Cannabis gehört nicht in den Straßenverkauf, es bedarf hierfür Fachgeschäfte die klar Reguliert, besteuert und vom Gesundheitsamt kontrolliert werden. Diese abendlichen Jagdszenen von Zivilbeamten und Straßendealern bringen niemanden weiter.

Kritik an der Pressemitteilung vom 21.04.2020 „Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen“

Es entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik das die Polizei am 21.04.2020 eine Pressemitteilung verbreitet, in der sie erklärt das, am 20.04.2020 ein junger Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde, um ihn wegen Handel mit Cannabis in Untersuchungshaft zu behalten. Der 20.04.2020 ist nicht nur der traditionelle Cannabis Feiertag, sondern auch noch genau der Tag an dem Richter Müller genau dieses Verbot dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Leider wird selbst die Bestätigung der Rechtsauffassung von Richter Müller durch das Bundesverfassungsgericht für diesen jungen Mann zu spät kommen.

Auf eine Tatsache so weit sie in der Pressemitteilung entnommen werden konnte, möchten wir im Besonderen hinweisen. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen vermeintlich großen Fisch handelt, immerhin wurde beinahe ein halbes Kilo Cannabis sichergestellt, ist festzuhalten das er sich der Verhaftung durch die Beamten nicht durch Gewalt zu entziehen versuchte. Dies bestätigt die immer wiederkehrende Erkenntnis des Cannabis Social Club Stuttgart das Cannabis Konsumenten zu den friedlichsten Menschen auf dieser Erde gehören. Daher ist eine Strafverfolgung dieser harmlosen Kiffer vollkommen fehlgeleitet und unangebracht.

Wenn das Gesetz den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger folgen würde, hätte der Mann als Fachverkäufer gearbeitet und wäre somit ein Teil der Wirtschaft gewesen, was für die Gesellschaft nur von Vorteil wäre. Wie das Sprichwort sagt: „Hätte, hätte, Fahrradkette.“ Daher bleibt die Lage in Deutschland vorerst für alle Cannabis Aktivisten nicht annehmbar.

In diesem Sinn wünschen wir Richter Müller viel Erfolg für seinen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht. 

Kritik zur Pressemittelung vom 7.4.2020: ”Mutmaßlicher Drogendealer flüchtet vor der Polizei”

Es kommt nicht oft vor das bei dem Hohldeligt Verstoß gegen das BtMG es nicht zu einer Anklage gegen einen Beschuldigten kommt. Wie aber die Pressemitteilung vom 7.4.2020 zeigt, ist es dennoch möglich.

In Bezug auf die Repressionspolitik wird in diesen speziellen Fall wieder einmal besonders deutlich mit welchen unverhältnismäßigen Mitteln der Staat versucht das Cannabis Verbot aufrechtzuerhalten. Welche andere Straftat würde es wohl Rechtfertigen das die Polizei nicht nur Streifenwagen, Polizeihunde und zusätzlich noch einen Hubschrauber einsetzt. Die meisten würden wohl denke das es hierbei um Leben und Tod oder zumindest um ein schwerwiegendes Verbrechen gehen würde und nicht um mehrere Hundert Gramm einer Substanz die in immer mehr Ländern der Welt legal zu erwerben, besitzen und konsumieren ist.

Diese immer wiederkehrender Kampf gegen Windmühlen ist ein klares Indiz dafür, das die Cannabis Prohibition auch in Deutschland gescheitert ist. Daher wollen wir vom CSC Stuttgart einen geregelten Anbau für den Eigenbedarf unserer Mitglieder organisieren, sobald uns dies legal möglich ist.

Womöglich geht es dem Geflüchteten ja so ähnlich, womöglich möchte er lieber in einem kleinen Fachgeschäft Cannabis verkaufen. Die Landesregierung sollte über eine Initiative zur Schaffung solcher gewerblicher Verkaufsstellen nachdenken, anstatt auf eine weitere Verfolgung zu setzen.

Der Cannabis Social Club gibt seine Neuausrichtung bekannt

Hierbei handelt es sich um einen Aprilscherz.

Nachdem der Bundestag am 25. März 2020 das Ende der Cannabis Prohibition beschlossen hat, gibt es für ein Weiterbestehen des Cannabis Social Club Stuttgart e.V. in seiner aktuellen Form keinen Grund mehr.

„Wir haben unser Ziel erreicht und können uns jetzt anderen Themen zuwenden“, erklärt Dennis Herberg, Vorsitzender des CSC Stuttgart. “Es ist ein Geniestreich der SPD Bundestagsfraktion gewesen in den Abstimmungstext zu Drucksache 19/420 ‘COVID-19-Pandemie Strafverfahrensrecht’ die Aufhebung des Cannabis Verbotes mit einzufügen.”

Die Satzung des CSC Stuttgart sieht aktuell keinen Anbau von Cannabis für die Mitglieder vor, sondern konzentriert sich nur auf die inzwischen überflüssig gewordene Legalisierungsarbeit.

”Daher werden wir den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung vorschlagen“ so der Vorsitzende Dennis Herberg. “Diese soll es ermöglichen einen Anbau im Verein für den Eigenbedarf der Mitglieder zu organisieren. Diese Neuausrichtung war immer das große Ziel des Cannabis Social Club Stuttgart und wir sind nun sehr Stolz dieses Ziel erreicht zu haben.”

Kritik zur Pressemitteilung “Mutmaßlicher Rauschgifthändler vorläufig festgenommen“ vom 30.03.2020

Wie aus der Pressemitteilung vom 30.03.2020 hervorgeht, war der Auslöser für die Polizeiaktion eine gemeldete Ruhestörung, was eindeutig ein Hinweis darauf ist, das eine Ruhestörung für die Nachbarn störender war als der Konsum von Cannabis in der Nachbarwohnung.

Das von den Prohibitionsbefürwortern vorgebrachten Argumenten nur das Verbot könne die Jugend schützen. Wird durch diesen Fall wieder eindeutig widerlegt. Nicht nur waren wieder unter 18 Jährige unter den Konsumenten, sondern wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, ist der mutmaßliche Dealer ebenfalls unter 18 Jahre alt.

Des Weiteren zeigt sich da er mit mehreren Tausend Euro unterwegs war, das es für Cannabis einen entsprechenden Markt geben muss.

Diesen Markt zu Legalisierung und mit sinnvollen Regeln wie Jugend.- und Verbraucherschutz zu versehen würde allen Beteiligten mehr helfen, als die aktuelle Prohibitionspolitik, mit ihren Strafanzeigen zulasten von Cannabis Konsumenten.

Kritik zur Pressemitteilung “Drogenkontrollen” vom 2.3.2020

Die Polizei hat ein Konzert in Stuttgart-Wangen zum Anlass genommen wieder einmal harmlose Cannabis Konsumenten zu verfolgen und Strafverfahren einzuleiten.

Im Großen und Ganzen ist es aus Sicht des Cannabis Social Club Stuttgart richtig, dass die Polizei bei größeren Konzerten in Stuttgart Präsenz zeigt, um unter anderem auch auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten.

Diese gute Arbeit wird leider von der Tatsache überschattet das Freizeitkonsumenten mit einer geringen Menge Cannabis zur Selbstversorgung wieder mit der vollen härte des Gesetzes bedroht sind. Wie aus der Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird für einige Konzertbesucher auf diesen Abend ein Führerscheinentzug folgen. Da leider bei Cannabis jeder Nachweis eines Konsums, unabhängig von einer Möglichen Fahruntüchtigkeit, als Drogenfahrt angesehen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird.

Das Fehlen von klaren Grenzwerten und das Festhalten an einer Null Toleranz Politik im Straßenverkehr, ist eine der vielen Irrwege auf denen sich die Drogenpolitik in Baden-Württemberg befindet. Dadurch entstehen deutschlandweit unnötige Überstunden bei der Polizei und Kosten, die dem Staat keinen Vorteil bringen oder das gesellschaftliche Leben verbessern.

Daher hat der Cannabis Social Club Stuttgart die Petition 2020 gestartet mit dem Ziel, das sich in Baden-Württemberg etwas verbessert im Bezug auf diese Gesetzgebung.

Nachtrag:

Der Musiker GReeN, der an diesem Tag in Stuttgart Wangen aufgetreten ist, hat noch was zur Aktion der Polizei gesagt.

Kritik des CSC Stuttgart an der Pressemitteilung der Stuttgarter Polizei von 20.2.2020 “Mutmaßlichen Rauschgifthändler nach Flucht vorläufig festgenommen”

Zur Polizei-PM: Mutmaßlichen Rauschgifthändler nach Flucht vorläufig festgenommen

Die Verwendung des Begriff “Rauschgift” ist unkorrekt, soweit es das Strafrecht angeht, handelt es hierbei um Betäubungsmittel. Ebenfalls ist die umgangssprachliche Bezeichnung Marihuana nicht angebracht. Es wäre hier angezeigt die Bezeichnung Cannabis oder Hanf zu verwenden.

Dass die Polizei eine gescheiterte Drogenpolitik durchsetzen muss, die den jungen Mann kriminalisiert, anstatt ihm eine Ausbildung zum Cannabis-Fachverkäufer zu ermöglichen, ist bedauerlich und eine Verschwendung von Steuergeld und Polizeiarbeit. Statt den möglichen Steuergeld-Einnahmen durch legale Fachgeschäft entscheidet der Staat lieber dem jungen Mann eine vermutlich harte Strafe aufzuerlegen.

Diese repressive Politik die schon seit Jahrzehnten verfolgt wird und bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat löst nicht die Probleme, sondern sorgt nur dafür Menschen das Leben schwer zu macht wird. Diese Politik zu ändern ist das Ziel, dem sich der Cannabis Social Club Stuttgart verschrieben hat.

Bericht zur Verhandlung am 31.Oktober 2019

Am Ende der Verhandlung wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 150€ an Release Stuttgart eingestellt.

Außer diesen 150€ und den Anwaltskosten kommen keine weiteren Kosten mehr auf Christian Brugger-Burg zu.

Im Verfahren wurde von der Richterin darauf hingewiesen, das der Angeklagte die Auflagen bei der Versammlung doch auf dem Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte überprüfen lassen können.

Da in diesem Verfahren die eigentlichen Versammlungsauflagen nicht zur Verhandlung standen, war die Einigung auf Einstellung des Verfahrens gegen eine „symbolische Geldstrafe“ von 150€ ein klarer Erfolg.

„Klar hätte ich einen Freispruch lieber gesehen, aber unter den gegebenen Umständen (es standen auch eine Geldstrafe von 800€ im Raum) ist dies das beste Ergebnis.“, erklärte Christian Brugger-Burg.

Der Cannabis Social Club Stuttgart wird nun eine Klage gegen die Auflagen bei Versammlungen mit Cannabis Bezug anstrengen. „Zunächst heißt es einen entsprechenden Anwalt zu finden und die möglichen Kosten abzuschätzen.“, erläutert Christian Brugger-Burg das weitere Vorgehen.

Für alle, die den Cannabis Social Club Stuttgart bei dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht unterstützen wollen wäre eine Spende auf das Vereinskonto sehr hilfreich.

Strafanzeige wegen Longpapes

Longpapes werden überwiegend zum Konsum von Betäubungsmitteln genutzt. So ist zumindest die Meinung der Polizei und Staatsanwaltschaft in Stuttgart.

Daher haben sie gegen den Versammlungsleiter des Global Marijuana March 2019 in Stuttgart, Christian Brugger-Burg, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Versammlungsauflagen eingeleitet.

„Wie die Abgabe eines Produktes, welches an jedem Kiosk, Supermarkt oder Tankstelle frei verkäuflich ist, bei einer Demonstration verboten sein soll ist mir unbegreiflich.“, so Christian Brugger-Burg, Versammlungsleiter beim Global Marijuana March 2019.

Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart verbietet bei Demonstrationen zum Thema Cannabis auch Kräutermischungen, Hanftees, Fake-Joints und Wasserpfeifen als Versammlungsmittel.

Auch wenn diese Auflagen genauso unverständlich sind, waren diese verbotenen Gegenstände im Versammlungsbescheid wenigsten eindeutig benannt.

„Die Staatsanwaltschaft verlangt von mir zu wissen, was „Utensilien, die üblicherweise zum Betäubungsmittelkonsum“ sind und strebt nun dieses Strafverfahren gegen mich an, weil ich an Spritzen und Kanülen und nicht an Zigarettenblättchen dachte.“, führt Christian Brugger-Burg weiter aus.

Die Versammlungsbehörde verbietet es bei Demonstrationen mit einem Cannabisbezug, das Cannabis-Patienten ihre Medizin auf der Demonstration einnehmen und zwingen sie dazu, hierfür die Versammlung zu verlassen.

„Diese Auflagen stößt uns regelmäßig bitter auf, aber wir halten diese Regeln dennoch ein. Wir versuchen alles in unserer Macht stehende, um eine legale und friedliche Demonstration durchzuführen.“, erklärt Christian Brugger-Burg das Vorgehen bei Versammlungen.

Die öffentliche Verhandlung in diesem Fall findet am 31.10.2019 um 9:45 im Sitzungssaal 103 1.OG des Amtsgerichts Stuttgart in der Hauffstraße 5 statt.

Der Cannabis Social Club Stuttgart e. V., welcher auch die Ortsgruppe Stuttgart des deutschen Hanfverbandes ist, hat eine Spendenaufruf für die Kosten des Rechtsstreits ins Leben gerufen.

Dieser Spendenaufruf ist unter folgendem Link zu finden:

http://csc-Stuttgart.org/strafanzeige

Polizei durchsucht Arztpraxis | DHV-Audio-News #198

Zum Hanfverband.

https://hanfverband.de/sites/default/files/dhv_news_198_-_podcast_08_03_2019.mp3

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  • THC aus Hefe?
  • Polizei durchsucht Arztpraxis wegen Cannabis-Dosierempfehlung
  • Sohn dealt, Wohnung gekündigt
  • LEAP lebt
  • Die Linke macht neuen Aufschlag zum Thema Führerschein
  • Georg diskutiert im Boxring
  • DHV München und der Leiter der Bundesopiumstelle
  • Termine

Vorbemerkung

THC aus Hefe?

Polizei durchsucht Arztpraxis wegen Cannabis-Dosierempfehlung

Sohn dealt, Wohnung gekündigt

LEAP lebt

Die Linke macht neuen Aufschlag zum Thema Führerschein

Georg diskutiert im Boxring

DHV München und der Leiter der Bundesopiumstelle


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Medienberichte über den DHV

Rückblick auf den GMM 2018

Das Wetter war klasse an diesem 5.Mai 2018 ab 14:15.

Die Demo lief zwar mit Schwierigkeiten an aber im großen und ganze wie geplant ab. Der Fahrer des Lautsprecherwagens hatte einen Hexenschuss und kam daher zu spät.

Es waren ca. 300 Legalisierungsbefürworter in Stuttgart dabei und liefen auf der Route mit.

Die Stimmung unter den Teilnehmern war sehr gut, leider kam es im Umfeld der Demonstration zu einigen Polizeikontrollen. Patienten mussten sich zum medizinieren von der Versammlung entfernen und wurden dort in der Regel von der Polizei kontrolliert.

Wir hoffen das dies im nächsten Jahr nicht mehr nötig sein wird und diese Auflagen von Seiten des Ordnungsbehörden im Jahr 2019 entfallen.

Bis dahin hier einige Bilder vom Global Marijuana March 2018 in Stuttgart:

Pressemitteilung GMM 2018

Stuttgart: Demonstration für die Legalisierung von Cannabis am 05.05.2018

Am 05. Mai findet um 14:45 Uhr auf dem Marktplatz in Stuttgart zum fünten Mal eine Demonstration im Rahmen des Global Marijuana Marchs statt. Der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. rechnet mit etwa 500 Teilnehmern.

Weltweit findet der Global Marijuana March in mehreren hundert Städten statt. Anlässlich dieser globalen Aktionsreihe gibt es auch in Deutschland Demonstrationen und Kundgebungen für die Legalisierung von Cannabis in etwa 30 Städten! Von Rostock bis München und von Düsseldorf bis Berlin wird Anfang Mai für die Legalisierung von Cannabis geworben. Der Deutsche Hanfverband unterstützt die Organisatoren durch Vernetzung, Beratung und ein zentrales Sponsoring durch Sensi Seeds.

Der CSC Stuttgart organisieren mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands die Demonstration in Stuttgart, um für ein Ende des unsinnigen und schädlichen Hanfverbots zu demonstrieren. Das Motto dabei lautet „Gesundheit statt Strafverfolgung!“.

Denn anstatt die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, schadet das Cannabisverbot Millionen Bürgern massiv. Der Vorstand, Dennis Herberg, sieht die Politik in der Pflicht:

Die Menschen leiden unter dem Verbot! Cannabis hilft unglaublich vielen Menschen, das Verbot dagegen erzeugt nur Schäden und erfüllt keinen Zweck. Gekifft wird sowieso, ob legal oder illegal!

Auch der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, unterstützt die Demonstrierenden:

Polizeieinsätze wegen Cannabis können zu körperlichen und geistigen Schädigungen bei Betroffenen führen, staatlicher Jugendschutz wird mangels legaler Geschäfte nicht umgesetzt. Mit giftigen Stoffen gestrecktes Cannabis wird auf dem Schwarzmarkt verkauft, kranken Menschen wird der Zugang zu Cannabis als Medizin unnötig erschwert. Das muss sich ändern!

Die Aktionen im Rahmen des Global Marijuana March sollen bundesweit in jeder Stadt ein klares Zeichen setzen und so wollen wir auch in Stuttgart jeden Legalisierungsbefürworter aufrufen, sich zu beteiligen.

Die Demonstration beginnt am Samstag den 05.05.2018 um 14:45 Uhr auf dem Marktplatz mit der Auftaktkundgebung und zieht dann ab ca. 16:00 Uhr über eine Route mit zwei Zwischenkudngebungen durch die stuttgarter Innenstadt hin zum Schlossplatz, dort endet die Demonstration in diesem Jahr. Mit Sprechchören, Transparenten und einem Lautsprecherwagen wird die politische Botschaft an die Bewohner von Stuttgart verbreitet werden.

Detaillierte Informationen zur Veranstaltung in Stuttgart sind unter  CSC-Stuttgart.org/gmm2018 zu finden.
Informationen über die bundesweiten Aktionen im Rahmen des Global Marijuana Marchs gibt es auf der Website des Deutschen Hanfverbands unter hanfverband.de/gmm2018

Beitrag des CSC Stuttgart zum diesjährigen Bürgerhaushalt der Stadt Stuttgart

Nachdem der Bürgerhaushaltsantrag für ein Cannabismodelprojekt im Jahr 2015 auf große Resonanz gestoßen ist – Platz 15 unter allen Anträgen bei der letzten Auflage des Bürgerhaushalts – startet der CSC Stuttgart in diesem Jahr einen neuen Anlauf für ein Cannabismodelprojekt in Stuttgart… „Wir haben den Antrag mit der gleichen Intention wie schon 2015 gestellt und hoffen auf eine gleiche oder sogar bessere Platzierung als beim letzten Mal. In diesem Jahr stehen nicht nur einzelne Aktivisten hinter dem Antrag, sondern eine große und stehtig wachsende Gruppe von Legalisierungsbefürwortern.“, erklärt Dennis Herberg, Vorsitzender des CSC Stuttgart.  

Der Antrag zum Bürgerhaushalt des CSC Stuttgart: Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Abgabe regulieren!   Über 14.000 erwachsene Stuttgarter haben im letzten Monat Cannabis  konsumiert[1,2 s. Kommentare]. Nur wenige besitzen eine Erlaubnis Cannabis medizinisch zu nutzen. So leiden ca 20000 Stuttgarter unter ADHS, Tourette oder MS und könnten von Cannabis profitieren[3]. Sie scheitern oftmals am hohen Aufwand, Kosten und der geringen  Verfügbarkeit. Jüngere gesetzgeberische Maßnahmen entschärfen diese Situation für einige Patienten, für viele besteht diese Hürde jedoch weiterhin. Obwohl der Konsum von Cannabis in Deutschland legal ist,werden in  Stuttgart jedes Jahr über 2600 rein konsumbezogene Cannabisdelikte  ermittelt[4]. Diese Verfolgung schadet den Betroffenen, belastet Polizei  und Justiz, auch hat sie keine nennenswerte Auswirkungen auf das  Konsumverhalten. Obwohl 122 deutsche Strafrechtsprofessoren den „war on drugs“ als  gescheitert und schädlich für die Gesellschaft verurteilen[5], hinken  die Gesetzgeber den Realitäten hinterher. Daher sollte die Stadt  Stuttgart ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis  anstreben, wie es derzeit Bremen, Münster, Düsseldorf uvw. vormachen. Beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung für eine Abgabestelle von  Cannabisprodukten beantragt werden[6], wenn ein öffentliches oder  wissenschaftliches Interesse vorliegt. Konkret könnte ein Modellprojekt die Errichtung eines Cannabis Social  Clubs für Stuttgart nach spanischem bzw. belgischem[7] Vorbild sein. So  könnte mit einer begrenzten Zahl von erw. Teilnehmern ein  Regulierungsmodell erprobt werden. Durch ein Modellprojekt,welches 3%  der Cannabisnutzer erreichen würde, ergeben sich folgende Einsparungen über 100000€ Polizei- und Justizkosten durch ca. 80 Ermittlungsverfahren über 200000€ entgangener Schwarzmarktumsatz, der die Kriminalität schwächt etwa 200000€ Einsparungen für Patienten, da eine Kostenübernahme durch die Kassen nicht immer gegeben ist Hinzu kommen Einsparungen bei Gesundheitskosten durch Präventionsarbeit sowie verminderte Schädigungen durch Streckmittel.   [1] Stuttgarter Einwohnerdaten, Stadt Stuttgart, 2012 [2] General population surveys, EMCDDA, 2009 [3] Zum Potenzial von Cannabis als Medizin am Beispiel Frankfurt am Main, Maximilian Plenert, 2015 [4] Polizeiliche Krimalstatistik Baden-Württemberg, Polizeipräsidium Stuttgart, 2015 [5] Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, www.schildower-kreis.de, 2013 [6] gemäß §3 Abs. 2 BtMG [7] Erfahrungen aus Belgien (https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/9%20Oomen_FT%20Cannabis%20…), Joep Oomen, Erste Frankfurter Fachtagung zu Cannabis 2014   https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/41199

Angstmache in Waiblingen

gleichzeitiger Erleichterung den Bericht in der Welzheimer Zeitung zur Kenntnis genommen. Geschockt war der CSC Stuttgart über die groben Vereinfachungen im Bezug auf THC. So ist es zwar rachen. Es gilt das Recht des Beschuldigten die Aussage zu verweigern um sich nicht selbst zu belasten. Die Anordnung eines Bluttests zum Nachweis von THC kann ein Beschuldigter nicht verweigern.

Das ein „Bereitschaftrichter“ dies rund um die Uhr anordnen kann, hat wohl den Hauptsinn den Kiffern Angst zu machen. Der gesamte Artikel ist darauf angelegt bei den Kiffern Ängste vor dem Führerscheinverlust auszulösen. Dass die Zahlen welche im Artikel genannt werden eher für das Verantwortungsbewusstsein der Kiffer spricht, wurden doch nur 450 Kiffer (null Toleranz) zu 2400 Alkoholauffälligkeiten (0,5 Promille Regelung) im gleichen Zeitraum festgestellt. Einzig der Verweis auf die Dunkelziffer, welche bei Alkohol genauso existiert, rechtfertig eine derartige Aufmachen des Artikels, was die Überschrift:“Bekifft am Steuer: Hohe Dunkelziffer“ bereits verrät.

Was aber positiv bei diesem Artikel auffällt, wenn man sich wie der CSC Stuttgart für eine Regulierung von Cannabis stark macht, ist das inzwischen das einzige Abschreckende an Cannabis der mögliche Führerscheinverlust ist. Die Verteufelung von Cannabis als Einstiegsdroge oder der häufig beschworene soziale Absturz bei Kiffern werden nicht angeführt. Der CSC Stuttgart stimmt dem Artikel zu das es viele Gründe für Drogenkonsum gibt. Daher arbeiten wir mit daran Kiffern mit problematischen Kosumverhalten hilfe zukommen zu lassen, für Cannabiskosumenten welche einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis pflegen wollen wir die Legalisierung erreichen damit sie wie Alkoholkosumten behandelt werden. 

Modellprojekt statt Sonderstreifen

Wie der CSC Stuttgart aus der Stuttgarter Zeitung erfahren hat, ist die Zahl der Drogendelikte in diesem Jahr erneut gestiegen. Wie im Bericht ebenfalls erwähnt wird, handelt es sich bei diesen opferlosen Kontrolldelikten überwiegend um den Besitz oder Handel geringfügiger Mengen Cannabis. Im Beispiel des Berichts wurde ein Kleindealer wegen einiger Gramm Haschisch durch die halbe Innenstadt verfolgt.
„Die Polizei geht mit Sonderstreifen von 20 bis 30 Beamten auf die Jagt nach Kleindealern. Wenn man von einem Gehalt pro Beamten von monatlich ca. 3.300 € ausgeht, kostet dies bis zu einer Millionen Euro im Jahr. Damit könnten wir problemlos ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur Cannabisabgabe finanzieren!„, erklärt Christian Brugger-Burg, stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart.
Es wirkt so, als müsse die Polizei ihre Kriminalitätsstatistik aufbessern, denn im Gegensatz zu bspw. Wohnungseinbrüchen liegt die Aufklärungsquote bei diesen Sonderstreifen zwischen 90 und 100 Prozent. Zudem bringt es den Vorteil, dass gleich zwei Straftäter festgestellt werden. Nämlich Dealer und Käufer, was zwar die Statistik bei den Straftaten nicht verbessert aber die Zahl der ermittelten Täter steigen lässt.
Wenn die Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik wirklich an einem Ende des illegalen Straßenhandels mit Cannabis interessiert sind, gibt es nur eine Lösung. Ein Modellprojekt Cannabis Social Club Stuttgart per Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG, also das gemeinschaftliche, legale Anbauen nach spanischem Vorbild. „Wir sehen eine legale und regulierte Möglichkeit des Cannabiskonsums als einzige Chance den illegalen Markt einzudämmen und glaubwürdig Jugendschutz zu betreiben.“ fasst Brugger-Burg die Ziele des CSC Stuttgarts zusammen.

Pressemitteilung Homegrown in Degerloch

Clubgrown statt Homegrown Würde hier zum besseren Verständnis „Gemeinsam im Club anbauen anstatt Zuhause“

Wie wir heute aus der Presse erfahren haben. Wurde in einer Wohnung in Stuttgart-Degerloch einer 47 Jährigen Frau bei Homegrown (Eigenanbau von Cannabis) erwischt. So wie die Polizei selbst angibt, ist nicht klar ob sie nun für den Eigenbedarf oder für den Verkauf angebaut hat. Dies bedeutet das es aus dem Umfeld der Frau einen Tipgeber gegeben hat, wäre sie beim Verkauf ertappt worden, wäre der Sachverhalt sicher nicht unklar. „Dieser Fall zeigt wieder einmal das der Cannabiskonsum in der ganzen Gesellschaft verbreitet ist, und mit der Prohibition kein Problem gelößt wird sondern nur viele neue geschaffen werden.“, so Christian Brugger-Burg stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart. Bisher war die Frau polizeilich nicht aufgefallen, dies hat sich jetzt geändert. Nun kommt ein Strafverfahren mit ziemlich sicherem Schuldspruch und entsprecher Strafe auf sie zu, obwohl Sie niemanden geschädigt hat. Der CSC Stuttgart setzt sich für die Einrichtung eines Cannabis Social Clubs nach spanischen Vorbild in Stuttgart ein. Hierbei wird Cannabis ausschließlich für die Mitglieder gemeinschaftlich im Club angebaut und in den Clubräumen konsumiert. Somit besteht ein geschlossener Kreislauf. „Für den CSC Stuttgart ist ein Cannabis Social Club, wirkliche Drogenpolitik mit Jugendschutz, Qualitätskontrolle und Verhaltenregeln für Konsumenten, nicht wie bei der aktuellen Kriminalsierung von Bürgern die anstelle eines Bieres lieber eine Joint rauchen.“, stellt Christian Brugger-Burg abschließend fest.   

Pressemitteilung zum GMM 2016

Global Marijuana March am 7. Mai in Stuttgart
Der  Cannabis Social Club Stuttgart und weitere Hanffreunde rufen weltweit  zum Protest für die Legalisierung von Cannabis auf – Stuttgart ist  selbstverständlich auch wieder beim Global Marijuana March (GMM) am 7.  Mai dabei!
„Wir  freuen uns auf eine inspirierende Zeit mit vielen Teilnehmenden, damit  wir ein deutliches Zeichen für die Legalisierung von Cannabis setzen  können! Die Prohibition hat versagt: der Konsum von Cannabis hat nicht  abgenommen und die Jugend wird nicht geschützt. Durch eine Legalisierung  wird der organisierten Kriminalität eine Finanzierungsquelle genommen,  die Polizei wird entlastet und die Ausgabe an Jugendliche und die  Qualität von Cannabis kann so kontrolliert werden“, so Dennis Herberg, Vorsitzender des Cannabis Social Club Stuttgart.
Nachdem 2015 einer der größten GMMs in Stuttgart mit ca. 700 Demonstrierenden stattgefunden hat, setzenwir auch dieses Jahr ein Zeichen im Herzen Stuttgarts. So werden Hanfaktivist Emanuel Kotzian und Sven Fichtner von der Linksjugend [‘solid] Stuttgart, sowie Philipp Sommer von der Grünen Jugend Baden – Württemberg als Redner die verschiedenen Aspekte einer Legalisierung beleuchten. Das WeLoTi Soundsystem, eine Dancehall Combo aus Minden, wird die Demonstration musikalisch untermalen.
Zum genauen Ablauf:
Der GMM beginnt auf dem Börsenplatz um 13:00 Uhr (vor dem Friedrichsbau).
Nach  dem ersten Sammeln wird sich der Demozug auf der Demoroute in Richtung  Schlossplatz in Bewegung setzen. Auf dem Schlossplatz angekommen, wird es neben Reden auch Informationsstände verschiedener politischer Organisationen und Musik geben.
Unterstützende Organisationen:
  • Piratenpartei Stuttgart
  • Linksjugend solid Stuttgart
  • Junge Liberale Stuttgart
  • Die Partei Stuttgart
  • Grüne Jugend Stuttgart

Pressemitteilung zur Gründung des CSC Stuttgart

Gründung des Cannabis Social Clubs Stuttgart: Man muss aufstehen, um sich widersetzen zu können!  

In der Landesgeschäftstelle der Piratenpartei Baden-Württemberg in Stuttgart trafen sich am Freitag, 4. März 2016, 25 Befürworter der Cannabislegalisierung zur Vereinsgründung des Cannabis Social Club Stuttgart (CSC Stuttgart) und stießen ironischerweise mit einem Glas Sekt auf die erfolgreiche Gründung an.   Der CSC Stuttgart ist der erste Verein dieser Art in der Landeshauptstadt, welcher sich für die Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis stark macht.   Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften von Cannabisnutzern nach spanischem Vorbild, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich organisieren. Ziel des Stuttgarter  CSC ist die Gründung und der Betrieb einer solchen Anbaugemeinschaft.  

Dennis Herberg, frisch gewählter Vorsitzender des CSC Stuttgart: „Aktuell ist der Anbau von THC-haltigem Hanf, auch für den reinen Eigenbedarf in Deutschland noch immer verboten, und wird auch aktiv verfolgt. Somit besteht die vorrangige Aufgabe des Vereins zunächst darin, sich als Interessengemeinschaft von Cannabis-Konsumenten für eine Änderung der Drogengesetzgebung in Deutschland einzusetzen.“

Die öffentliche Meinung gegenüber der Cannabis Prohibition unterliegt schon seit einiger Zeit einem deutlichen Paradigmenwechsel. „Die Unverhältnismäßigkeit und Repressalien, die Cannabisnutzer erleiden müssen, stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Gemeinschaft! Es wird Zeit sich zu engagieren! Man muss aufstehen, um sich widersetzen zu können!“, führt Dennis Herberg weiter aus.

Zu den Aufgaben des CSC Stuttgart gehört sowohl die klassische Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in verschiedenen Formaten, Veranstaltungen, aber auch die Beratung und Vermittlung von Experten für Journalisten und Medien. Zudem sieht sich der CSC Stuttgart als Bindeglied zwischen politischen Akteuren und den Legalisierungbefürwortern, sowie als Teilnehmer am öffentlichen Diskussionsprozess.