Der CSC Stuttgart begrüßt das Vorhaben der Politik aber möchte in Zukunft einen arbeitsfähigen Cannabis Social Club betreiben was mit dem Kabinettsentwurf des CanG leider nicht möglich ist. Das Ziel die aktuelle Prohibition von Cannabis durch eine neue Gesetzgebung zu ersetzen, welche den Schwarzmarkt verdrängt und einen Jugendschutz ermöglicht ist mit diesem Entwurf sehr schwer möglich. Wir schlagen folgende Änderungen vor.
§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis: Als CSC Stuttgart fordern wir. ”Keine Besitzobergrenze beim selbst angebautem Cannabis.”
§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Weitergabe von Cannabis an andere Volljährige ohne Gewinnabsicht muss erlaubt sein.”
§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Streichung des Absatz 2. Sollte die Streichung des Absatz 2 keine Mehrheit finden. Soll zumindest der Unterpunkt 6 gestrichen werden.”
§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Menschen die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen dürfen unter keinen Umständen vom geplanten Konsumverbot betroffen sein. Cannabis als Medizin muss als explizite Ausnahme in das Gesetz aufgenommen werden.”
§ 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis Verordnungsermächtigung: Als ein zukünftiger Anbauverein fordern wir: “Anbauvereine sollen Personen auch in Vollzeit für den Anbau von Cannabis beschäftigen können.”
Wir hoffen, dass unsere Forderungen im parlamentarischen Verfahren beachtet und die entsprechenden Missstände angepasst werden. Denn der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. möchte arbeitsfähig werden und dazu beitragen den Schwarzmarkt zu verdrängen.