Wenn der Postmann zweimal schnüffelt

Immer wieder hören wir von Zufällen oder “Aufmerksamen Nachbarn” welche beim Auffinden von BTM-Verstößen hilfreich sind. Der Fall, welcher sich laut Polizei am 21.8.202 in Stuttgart-Vaihingen zugetragen hat, ist aber besonders skurril.

Ein Postbote konnte ein Paket nicht zustellen, bemerkte dann “Rauschgift”-Geruch, man kann wohl davon ausgehen, dass es der intensive Cannabisgeruch war, ging dann mit dem Paket zur Polizei. Diese öffnete, das Paket fanden in ihm Betäubungsmittel und besorgten sich nach dem Fund im Paket einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung des Empfängers. In der Wohnung wurden die Beamten dann natürlich auch fündig.

Klingt für den einen nach guter Polizeiarbeit und nach einem Postboten welcher seine Bürgerpflicht getan hat.

Für uns klingt die Geschichte leider danach, dass man als Cannabiskonsument keine Rechte hat. Die Aussage des Postboten: ”Paket konnte nicht zugestellt werden.”, ist schon mehr als schwammig. Hätte er das Paket zugestellt, wäre er im Anschluss an seinem Arbeitstag zur Polizei gegangen, oder ist diese eine Schutzbehauptung das Paket der Polizei zu übergeben?

Außerdem, was geht es einen Postboten an was in einem Paket verschickt wird. Sind Postboten nicht dem Briefgeheimnis unterworfen?

Rein mathematisch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in ganz Deutschland jeden Tag hunderte von Paketen mit Betäubungsmittel relevanten Stoffen zugestellt werden. Doch ist dieser der erste uns bekannte Fall, wo der Postbote sich über Postgeheimnis gestellt hat.

In Deutschland ist es den Post Lieferdiensten erlaubt in der zweiten Reihe zu parken, damit sie leichter Postgeheimnis gewährleisten können.
Wie schon erwähnt, es ist nicht die einzige solche Lieferung. Nur üben die anderen Postboten ihren Job fleißig aus, im Gegensatz zum Betroffenen in dieser Geschichte.

So wie die Pressemitteilung den Sachverhalt beschreibt, hat der Postbote sich als Hilfspolizist betätigt und den Beamten den wasserdichten Fall geliefert. Eventuell sollte dieser über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken.
Auch die Polizei hat sich in diesem Fall nicht sonderlich glorreich verhalten. Die Beamten haben sich für das Öffnen des Pakets keinen Durchsuchungsbeschluss geholt, zumindest wurde hiervon nichts erwähnt. Dies wäre aber in jedem Fall nötig gewesen da es sich beim Öffnen von Post um einen Grundrechtseingriff handelt, die übliche Ausrede der “Gefahr im Verzug” ist bei einem Paket sicherlich nicht gegeben.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Beamten oder der Postbote für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Da für die Staatsanwaltschaft das Ergebnis die Mittel rechtfertigt.

In Deutschland sind alle Beweise auch, wenn sie auf illegalem Weg beschafft wurden vor Gericht zulässig. Somit sind die einzigen Personen welche nun mit einer Anklage und potenzieller Gefängnisstrafe zu rechnen haben das Pärchen welches einen kleinen Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung betrieben hat.

BetreuerIn für Drogenbeauftragte gesucht | DHV-Audio-News #261

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