Die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 13.12.2022 in einer Pressemitteilung und dem dazugehörigen Tweet erklärt, sie habe einen 22-jährigen Rauschgiftdealer festgenommen zu haben.
Die Polizei Stuttgart verwendet hier das Wort Rauschgift, um Cannabis zu beschreiben. Cannabis ist kein Gift, sondern in Deutschland eine Heilpflanze, welche von Ärzten verschrieben und über die Apotheke bezogen werden kann.
Leider ist es noch so, dass der Freizeitkonsum von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist, weshalb auch der junge Mann nun mit einer Strafanzeige rechnen muss. Die Polizei Stuttgart hat wieder einmal einen kleinen Straßendealer verhaftet und nutzte die Chance wieder das Framing vom gefährlichen Rauschgift zu verbreiten.
Als Cannabis Social Club Stuttgart kann man sich nur wundern, wie die Polizei auch nach 5 Jahren der Einführung von Cannabis als Medizin immer noch vom sogenannten Rauschgift redet. Es ist sehr erschreckend, wie dieser alte Kampfbegriff des Krieges gegen die Drogen immer noch verwendet werden, obwohl sich die Gesellschaft weiterentwickelt hat und Gesetze geändert wurden.
Bei einem solchen Mindset ist es kein Wunder, dass in Stuttgart immer wieder legal medizinierende Patienten von der Polizei schikaniert werden.
Des Weiteren fällt beim Lesen der Pressemitteilung negativ auf, dass es sich um nur 14 Gramm Cannabis gehandelt hat, eine Menge welche nach den Plänen der Bundesregierung nach einer Legalisierung von Cannabis auf jeden Fall in der Öffentlichkeit transportiert werden dürfte.
Daher ist eine schnell vollständige Legalisierung und Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung nötig.
Kategorie: Richtigstellung
Zufallsfund macht Polizei und Staatsanwaltschaft stolz
Wie die Polizei Bad Cannstatt in ihrer Pressemitteilung vom 5.7.2022 mitteilt, ist es in Stuttgart anscheinend so friedlich, dass sich die Polizei um Wasserschäden in Häusern kümmert. Anstatt den Vermieter zu rufen und mit ihm den Wasserschaden zu beseitigen, hatten die Nachbarn lieber direkt die Polizei gerufen.
Dieses doch ziemlich ungewöhnliche Verhalten legt den Verdacht nahe, dass die Nachbarn von den Aktivitäten wussten oder generell etwas gegen ihren Nachbarn haben. Egal was die Motive oder Beweggründe wären, die Polizei Stuttgart tut ja alles für ihre Bürger und nachdem der Nachbar nicht öffnete. Was jetzt in dieser Situation nicht sonderlich unverständlich ist, niemand würde die Polizei in die Wohnung lassen, wenn man dort eine größerer Cannabisabbau stattfindet. Wurde durch die Feuerwehr die Wohnung geöffnet.
Der Bewohner der Wohnung wurde verhaftet und verbleibt bis auf Weiteres in Gefängnis. Dies alles im Angesicht einer hoffentlich bald erfolgenden Legalisierung von Cannabis.
Dieser Fall zeigt wieder eindeutig, wie verbreitet Cannabis ist und dass dieser Schwarzmarkt endlich legalisiert und reguliert gehört.
Die Polizei ist auch ein Opfer der Drogenpolitik
Die Pressemitteilung vom 3.5.2021 der Polizei Stuttgart zeigt erneut auf eindeutige Art und Weise warum die Prohibition von Cannabis falsch ist. Nehmen wir für einen Moment an der 24-Jährige aus der Pressemitteilung hätte ein Fass Bier durch das Treppenhaus gewuchtet. Dann hätte die Polizei sicher nicht versucht ihm habhaft zu werden, sondern nur einen schönen Tag gewünscht. Vielleicht sogar spontan Amtshilfe beim Transport geleistet.
Cannabis und Alkohol sind von ihrer Gefährlichkeit her in etwa gleich. Beides hat in den Händen von Minderjährigen nichts zu suchen und kann von einem gefestigten Erwachsenen über Jahrzehnte ohne erhöhte Suchtproblematik konsumiert werden. Von einem Fass Bier geht demnach eine genauso große Gefahr aus wie von 40 Gramm Cannabis. Womöglich ist ein Fass Bier sogar gefährlicher da es durch sein Eigengewicht eine potenzielle Gefahr darstellt.
Das einzige, was in der aktuellen Situation das Bier weniger gefährlich als Cannabis macht, ist das Verhalten der Polizei, welche bei Cannabis eine Straftat erkennt und einen Täter verhaften möchte, der sich nun wehrt, was in einer Verletzung des Polizisten endete.
Würde die Politik Cannabis legalisieren und wie Alkohol reglementieren wäre es in diesem Fall nicht zu einer Verletzung des Polizisten gekommen. Der CSC Stuttgart lehnt jegliche Gewalt ab und dazu zählt selbstverständlich auch das Stoßen von Polizisten. Als CSC Stuttgart sehen wir den verletzten Polizisten und den Cannabis Besitzer als zwei Opfer einer verfehlten Drogenpolitik an. Diese verfehlte Drogenpolitik muss geändert werden so das aus Kiffern und Polizisten wieder Freunde werden.
Richtigstellung: Cannabis Fund in Möhringen
Am Mittwoch hat die Polizei nach eigenen Angaben in Stuttgart Möhringen einen Mann festgenommen welcher rund 19 Kilogramm Cannabis bei sich in der Wohnung gelagert hatte. Was die Ermittlungen waren welche die Polizei auf die Spur des Mannes brachten lässt sie selbst aber offen. Vermutlich hat ein Kunde oder Konkurrent ausgepackt um entweder sich vor der Strafverfolgung zu schützen oder den eigenen Absatzmarkt zu schützen.
Egal wie die Polizei von dem sogenannten “Rauschgift” in der Wohnung erfahren hat, ging ab da wohl alles den üblichen Gang. Es kam zur Hausdurchsuchung und die Polizei gibt sich wieder einmal erstaunt dass neben Drogen auch Waffen gefunden wurden.
Wenn man sich die Lage des Besitzers von solchen Mengen von Cannabis vor Augen führt ist klar dass dieses Eigentum welches locker dem Gegenwerte eines neuen Mercedes-AMG übertrifft wenn ein Grammpreis von 3€ angenommen wird, aber im Gegensatz zu einem Auto einfach weggetragen werden kann, beschützt werden muss. Auch sollte nicht vergessen werden dass ein Dealer nur schwer die Polizei nach einem Raub oder Einbruch rufen kann. Da er sich einer Straftat bekennen müßte. All diese Gründe legen den für einen Dealer logischen Schluss nahe dass man sich um das Eigentum beschützen zu können bewaffnen muss.
Das beim Auffinden von größeren Mengen von Betäubungsmitteln auch immer Waffen zu finden sind ist somit kein Zufall sonder eine klare Folge der Prohibition dieser Stoffe. Dies ist einer der vielen Gründe warum der CSC Stuttgart sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt damit in Zukunft solche “Schutzmaßnahmen” nicht mehr nötig sind, sondern die Besitzer von Cannabis sich genauso auf den Schutz der Polizei verlassen können wie alle anderen Bürger auch.
Geruch reicht
Wie die Polizei Stuttgart in ihrer Pressemitteilung vom 15.02.2021 mitteilt, wurde von den Beamten ein starker Cannabisgeruch festgestellt. Daraufhin setzte die übliche Assoziationskette ein. Geruch bedeutet Besitz und Besitz ist illegal. Also verschafften sich die Beamten zutritt zur Wohnung, ist ja Gefahr im Verzug. In der Wohnung wurden sie dann auch fündig. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei nach eigenen Angaben 1,7 KG Cannabis. Der 42-Jährige wurde auf der Stelle verhaftet und bleibt bis zu seiner Verhandlung in Untersuchungshaft.
Für die Staatsanwaltschaft und die Polizei mag das wie ein gelungener Tag klingen. Wieder einen Dealer weniger wieder eine große Menge Cannabis dem Schwarzmarkt entzogen. Vielleicht können sich die Beamten nach so einem erfolgreichen Tag ein gutes Bier oder einen guten Rotwein. Die Verurteilung ist nun noch reine Formsache.
Leider ist die Realität eine andere hier wurde nicht recht durchgesetzt, sondern ein dauerhaftes Unrecht weiter betrieben. Das BTMG ist nicht geeignet den Schwarzmarkt zu bekämpfen dieser besteht seit Jahrzehnten weiter. Das BTMG ist verursacht du die Strafverfolgung mehr Schaden als es Cannabis alleine je könnte. Diese Bedenken spielen bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Rolle, aber der Richter, welcher jetzt über die Haftstrafe des Beschuldigten entscheidet, muss diese Fakten mit in Betracht ziehen.
Daher hofft der CSC Stuttgart e.V. das der zuständige Richter dem guten Beispiel von Richter Müller folgt und das BTMG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.
Polizei nimmt 14 jährigen mutmaßlichen Dealer fest
Wie die Polizei in ihrer Pressemitteilung vom 16.12.2020 mittelt hat sie in Stuttgart einen 14-Jährigen aufgegriffen der womöglich mit Cannabis gedealt hat. Als Cannabis Social Club Stuttgart ist uns das Thema Jugendschutz enorm wichtig, nicht nur da wir selbst zum großen Teil Eltern sind, sondern weil wir um die Gefahren des Cannabiskonsums welcher für Jugendliche ausgeht wissen.
Auch, wenn das Vorgehen der Polizei in Bezug auf den jugendlichen Dealer unsere Zustimmung findet. Wird ihm nun durch das folgende Strafverfahren welches ohne Zweifel auf ihn zukommen wird, seine Zukunft sicherlich massiv negativ beeinflussen. Das Betäubungsmittelgesetz ist in seiner heutigen Form nicht geeignet Jugendliche zu schützen. Denn anders als bei den legalen Rauschmittel wird bei Cannabis der Jugendliche als Straftäter und nicht als zu schützendes Opfer gesehen. Der Gesetzgeber ist hierbei absolut eindeutig in seiner Haltung. Wenn Jugendliche mit Alkohol oder Zigaretten aufgegriffen werden ist dies im Jugendschutzgesetz geregelt welches darauf abzielt das Jugendliche von Erwachsenen keine Substanzen bekommen welche schädlich für sie sind. Bei Cannabis gibt das Betäubungsmittelgesetz welches nur Straftäter in verschiedenen Abstufungen kennt.
Wenn es uns als Gesellschaft ernst damit ist Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren des Cannabiskonsums zu schützen, dann muss Cannabis legal werden damit wie bei Alkohol und Zigaretten der Schwarzmarkt verschwindet und das Jugendschutzgesetz zur Anwendung kommen kann. Erst dann ist eine vernünftige Präventionspolitik wie sie seit Jahren bei den legalen Rauschmitteln gängige und erfolgreiche Praxis ist möglich.
Cannabis Kleingewerbe zerschlagen
Wie die Polizei berichtet hat sie nach einem Hinweis eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei hat sie dann auch Cannabis in nicht geringer Menge beschlagnahmt, ganze 180 Gramm und etwas über eintausend Euro an Bargeld.
Das rigorose Durchsetzen des Betäubungsmittelgesetzes in Baden-Württemberg und der Unwille in der Politik die Cannabis-Prohibition als gescheitert anzuerkennen. Zerstört nun wieder ein Leben einer Frau die anstatt einen Kiosk mit Alkohol und Zigaretten, lieber ein Kleingewerbe mit dem Verkauf von Cannabis betrieben hat.
Leider war es ihr ja nicht möglich ihr Cannabis Gewerbe offiziell anzumelden und Steuern zu zahlen, was ihr bestimmt lieber gewesen wäre als nun Silvester in Untersuchungshaft verbringen zu müssen.
Die Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich mit Alkohol und Zigaretten ist eine unheimliche Ungerechtigkeit und muss so schnell wie möglich abgeschafft werden. So, dass die Abdrängung von Cannabis in den Schwarzmarkt endlich aufhört und legale Geschäfte entstehen können so wie dies in allen Ländern, die Cannabis als Genussmittel legalisiert haben, bereits heute geschieht.
Wenn der Postmann zweimal schnüffelt
Immer wieder hören wir von Zufällen oder “Aufmerksamen Nachbarn” welche beim Auffinden von BTM-Verstößen hilfreich sind. Der Fall, welcher sich laut Polizei am 21.8.202 in Stuttgart-Vaihingen zugetragen hat, ist aber besonders skurril.
Ein Postbote konnte ein Paket nicht zustellen, bemerkte dann “Rauschgift”-Geruch, man kann wohl davon ausgehen, dass es der intensive Cannabisgeruch war, ging dann mit dem Paket zur Polizei. Diese öffnete, das Paket fanden in ihm Betäubungsmittel und besorgten sich nach dem Fund im Paket einen Durchsuchungsbefehl für die Wohnung des Empfängers. In der Wohnung wurden die Beamten dann natürlich auch fündig.
Klingt für den einen nach guter Polizeiarbeit und nach einem Postboten welcher seine Bürgerpflicht getan hat.
Für uns klingt die Geschichte leider danach, dass man als Cannabiskonsument keine Rechte hat. Die Aussage des Postboten: ”Paket konnte nicht zugestellt werden.”, ist schon mehr als schwammig. Hätte er das Paket zugestellt, wäre er im Anschluss an seinem Arbeitstag zur Polizei gegangen, oder ist diese eine Schutzbehauptung das Paket der Polizei zu übergeben?
Außerdem, was geht es einen Postboten an was in einem Paket verschickt wird. Sind Postboten nicht dem Briefgeheimnis unterworfen?
Rein mathematisch ist es nicht unwahrscheinlich, dass in ganz Deutschland jeden Tag hunderte von Paketen mit Betäubungsmittel relevanten Stoffen zugestellt werden. Doch ist dieser der erste uns bekannte Fall, wo der Postbote sich über Postgeheimnis gestellt hat.
In Deutschland ist es den Post Lieferdiensten erlaubt in der zweiten Reihe zu parken, damit sie leichter Postgeheimnis gewährleisten können.
Wie schon erwähnt, es ist nicht die einzige solche Lieferung. Nur üben die anderen Postboten ihren Job fleißig aus, im Gegensatz zum Betroffenen in dieser Geschichte.
So wie die Pressemitteilung den Sachverhalt beschreibt, hat der Postbote sich als Hilfspolizist betätigt und den Beamten den wasserdichten Fall geliefert. Eventuell sollte dieser über einen Arbeitsplatzwechsel nachdenken.
Auch die Polizei hat sich in diesem Fall nicht sonderlich glorreich verhalten. Die Beamten haben sich für das Öffnen des Pakets keinen Durchsuchungsbeschluss geholt, zumindest wurde hiervon nichts erwähnt. Dies wäre aber in jedem Fall nötig gewesen da es sich beim Öffnen von Post um einen Grundrechtseingriff handelt, die übliche Ausrede der “Gefahr im Verzug” ist bei einem Paket sicherlich nicht gegeben.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Beamten oder der Postbote für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Da für die Staatsanwaltschaft das Ergebnis die Mittel rechtfertigt.
In Deutschland sind alle Beweise auch, wenn sie auf illegalem Weg beschafft wurden vor Gericht zulässig. Somit sind die einzigen Personen welche nun mit einer Anklage und potenzieller Gefängnisstrafe zu rechnen haben das Pärchen welches einen kleinen Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung betrieben hat.
SEK setzen falsche Drogenpolitik in Stuttgart durch
Wieder eine dieser vermeintlichen Erfolgsmeldungen von der Stuttgarter Polizei, diesmal haben sie sogar das SEK eingesetzt, um einen Dealer der Betäubungsmittel im Kilogrammbereich gehandelt haben soll festzunehmen. Von den Kilos ist beim Zugriff nichts zu sehen nur größere Mengen verschiedener Betäubungsmittel darunter auch Cannabis, welches wieder mal als Marihuana bezeichnet wurde.
Dieser komplette Zugriff zeigt wieder einmal die ganzen Schwachstellen der Prohibitionspolitik auf die der Cannabis Social Club Stuttgart und viele andere seit Jahren beklagen. Nicht nur zeigt sich, wenn man Drogen nicht reguliert, drängt man sie in den Schwarzmarkt und sorgt somit für eine rechtliche Unsicherheit und Dealer sind gezwungen sich selbst gegen Diebstahl oder Raub zu verteidigen, somit sind sie logischerweise bewaffnet, da sie im Falle einer gegen sie begangen Straftat nicht die Polizei rufen können da sie sich sonst selbst der Strafverfolgung ausgesetzt wären.
Der Jugendschutz fehlt komplett da jemand wo sowieso schon kriminell ist, keinen weiteren Wert auf die Einhaltung dieser Regeln legt. Dies zeigt sich eindeutig da die Personen welche im Laufe des Zugriffs festgenommen wurden im Alter von 16 bis 35 Jahren waren.
Es werden verschiedene Stoffe gehandelt ohne das auch nur bei einem Stoff eine entsprechende Qualitätskontrolle oder eine Qualifizierung des Händlers erfolgen musste. Somit wird einfach mit allem gehandelt, wofür man zum einen eine Bezugsquelle und zum anderen eine entsprechende Kundschaft findet.
Selbst nach diesem “Schlag” gegen einen vermeintlichen großen Fisch wird sich die Lage auf dem Schwarzmarkt nicht ändern. Solange es kein legales Angebot für den Bezug von Cannabis wie zum Beispiel in einem Cannabis Social Club gibt, wird der Bedarf weiterhin über den Schwarzmarkt bedient werden.
Die unzähligen Arbeitsstunden welche die Polizei und das SEK bereits geleistete haben sind genauso verschwendet wie die zukünftigen Arbeitsstunden von Richtern und Staatsanwälten welche nun am Zug sind. Solange die Gesellschaft an dieser verfehlten Drogenpolitik festhält, wird es in kürzester Zeit wieder einen Dealer geben welcher den Bedarf an Betäubungsmittel über den Schwarzmarkt ohne Steuern und Kontrollen befriedigt.
Polizei Stuttgart: Wir haben der Drogen-Hydra wieder einen Kopf abgeschlagen!
Die Polizei hat bei ihrer großangelegten Razzia an 23 Standorten wieder einen vermeintlichen Sieg gegen die “Rauschgifthändler” errungen. Zumindest versucht sie es so in ihrer Pressemitteilung darzustellen. Wenn wir uns aber die Geschichte der Prohibition ansehen dann ist dieser Siege nicht das Papier oder die Bytes wert, mit dem er verkündet wurde.
Solange es einen Bedarf für Rauschmittel gibt, wird es immer einen Personenkreis geben der diesen Bedarf befriedigt. Der Wunsch nach Rauschmittel ist so alt wie die Menschheit selbst. So finden sich in alle Hochkulturen klare Belege für den einen oder anderen Rauschmittelkonsum. Daraus folgt, dass der Kampf den die Polizei gegen die “Rauschgifthändler” führt wie der mythische Kampf gegen die Hydra ist, sobald ein Kopf abgeschlagen wird wachsen sofort zwei neue nach.
Dieser Kampf ist für die Polizei aussichtslos egal wie engagiert sie ihn auch führt. Die Polizei wird die Prohibition nicht durchsetzen können. Die einzige Art die “Rauschgifthändler” unter Kontrolle zu bekommen ist, eine regulierten und legalen Markt zu schaffen.
Solange sich die Cannabis Politik nicht ändert, sind diese tausenden Arbeitsstunden, die von den Polizisten geleistet wurden verschwendet, von der Arbeitszeit der Staatsanwaltschaft, Richtern und Vollzugsbeamten ganz zu schweigen.
Wenn wir uns die Entwicklung in aller Welt anschauen dann stehen alle Zeichen auf eine Relegalisierung von Cannabis. Holland, Spanien, Uruguay, Kanada und einige US-Bundesstaaten sind nur der Anfang vom Ende der Cannabis Prohibition. In spätestens 25 Jahren wird auf der Welt Cannabis wieder genauso legal sein wie es Alkohol oder Tabak bereits heute sind.
An diesem Ziel arbeiten die Mitglieder des Cannabis Social Club Stuttgart jeden Tag.
Kritik an der Pressemitteilung vom 19.5.2020: „Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen“
Wieder einmal hat die Polizei viel Zeit und Mühe investiert, um einen Kleingärtner seinen Anbau zu beschlagnahmen und ihn anschließend in Haft zu nehmen. Das die Polizei einzelne Anbauzelte als Plantagen bezeichnet ist dabei nur am Rande unfreiwillig komisch.
Diese Aktion zeigt die ganze Problematik der Prohibition. Während in Stahlbeton Bunkern unter extremen Auflagen ausländische Firmen versuchen medizinisches Cannabis anzubauen und diese dringend benötigte Ernte von medizinischen Cannabis aber noch mindestens ein halbes Jahr auf sich warten lässt. Ist es für Hobbygärtner ein leichtes die Pflanze in den eigenen vier Wänden zu züchten.
Sollten der Cannabis Social Club Stuttgart, wenn er sein Vereinsziel erreicht hat, einen Anbau von Cannabis beginne wäre dieser Hobbygärtner sicher willkommen. Er könnte seiner Leidenschaft nachgehen und zusammen mit Gleichgesinnten einem erfüllenden Hobby nachgehen. Leider ist es noch nicht so weit und anstatt in positiver Gemeinschaft den lieblichen Duft des Cannabis zu erfahren, sitzt er nun hinter Gittern in Gesellschaft von Verbrechern aller Art und wartet auf seine Verhandlung.
Sollte jemand aus dem Bekanntenkreis oder gar seine Anwälte diesen Beitrag lesen empfehlen wir die Justizoffensive 2019 vom Hanfverband als mögliche Verteidigungsstrategie.
Kritik an der Pressemitteilung vom 13.5.2020: „Mutmaßliche Rauschgifthändler vorläufig festgenommen“
Es scheint, dass die Polizei in Stuttgart aktuell nicht besonders ausgelastet ist. Denn wie sonst ist es zu erklären, dass sie Beamte in Zivil in den Abendstunden durch die Straßen schickt. Die Kontrolle der Kontakt Beschränkungen kann nicht Sinn der Maßnahme gewesen sein, da hierfür meist uniformierte Beamte eingesetzt werden da diese nicht nur für einen Moment eine Kontrollfunktion ausführen, sondern auch den Bürger ein Signal der Präsenz vermitteln. Auch ist nicht anzunehmen das die Zivilbeamten auf der Suche nach Einbrechern waren. Die Zahl der Einbrüche ist aktuell ja bei fast Null da die meisten Bewohner ja zu Hause sind.
Wie alle Beteiligten wissen ist der Verstoß gegen das BtMG ein Hohldelight, da kaum jemand sich selbst für den eigenen Cannabiskonsum anzeigt. Somit stellt sich die Frage wie die Bevölkerung nun durch diese Beamten an diesem Abend geschützt wurde, als sie zwei junge Männer mit großen körperlichen Einsatz durch die Gegend jagten.
Vielleicht könnte die Polizei ihre Arbeitszeit besser einsetzen. Zum Beispiel bei der Verhinderung von häuslicher Gewalt, welche aktuell extrem ansteigt. Die Bevölkerung die solche abendliche Sporteinlagen der Beamten ja bezahlen muss wäre, wenn sie vor die Wahl gestellt würde, ob die Polizei Kiffer jagen oder Frauen- und Kinderschläger verhaften solle. Sicher nicht um die Sicherheit der Cannabis Konsumenten besorgt.
Diese wurden hier ebenfalls nicht geschützt, es wurde bei dieser Aktion nur zwei unnötige Strafverfahren eröffnet. Die jungen Männer konnten nur aus dem Mangel an legalen Fachgeschäften einen Profit schlagen, da es diese leider nicht gibt. Cannabis gehört nicht in den Straßenverkauf, es bedarf hierfür Fachgeschäfte die klar Reguliert, besteuert und vom Gesundheitsamt kontrolliert werden. Diese abendlichen Jagdszenen von Zivilbeamten und Straßendealern bringen niemanden weiter.
Kritik an der Pressemitteilung vom 21.04.2020 „Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen“
Es entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik das die Polizei am 21.04.2020 eine Pressemitteilung verbreitet, in der sie erklärt das, am 20.04.2020 ein junger Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde, um ihn wegen Handel mit Cannabis in Untersuchungshaft zu behalten. Der 20.04.2020 ist nicht nur der traditionelle Cannabis Feiertag, sondern auch noch genau der Tag an dem Richter Müller genau dieses Verbot dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Leider wird selbst die Bestätigung der Rechtsauffassung von Richter Müller durch das Bundesverfassungsgericht für diesen jungen Mann zu spät kommen.
Auf eine Tatsache so weit sie in der Pressemitteilung entnommen werden konnte, möchten wir im Besonderen hinweisen. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen vermeintlich großen Fisch handelt, immerhin wurde beinahe ein halbes Kilo Cannabis sichergestellt, ist festzuhalten das er sich der Verhaftung durch die Beamten nicht durch Gewalt zu entziehen versuchte. Dies bestätigt die immer wiederkehrende Erkenntnis des Cannabis Social Club Stuttgart das Cannabis Konsumenten zu den friedlichsten Menschen auf dieser Erde gehören. Daher ist eine Strafverfolgung dieser harmlosen Kiffer vollkommen fehlgeleitet und unangebracht.
Wenn das Gesetz den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger folgen würde, hätte der Mann als Fachverkäufer gearbeitet und wäre somit ein Teil der Wirtschaft gewesen, was für die Gesellschaft nur von Vorteil wäre. Wie das Sprichwort sagt: „Hätte, hätte, Fahrradkette.“ Daher bleibt die Lage in Deutschland vorerst für alle Cannabis Aktivisten nicht annehmbar.
In diesem Sinn wünschen wir Richter Müller viel Erfolg für seinen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht.
Kritik zur Pressemittelung vom 7.4.2020: ”Mutmaßlicher Drogendealer flüchtet vor der Polizei”
Es kommt nicht oft vor das bei dem Hohldeligt Verstoß gegen das BtMG es nicht zu einer Anklage gegen einen Beschuldigten kommt. Wie aber die Pressemitteilung vom 7.4.2020 zeigt, ist es dennoch möglich.
In Bezug auf die Repressionspolitik wird in diesen speziellen Fall wieder einmal besonders deutlich mit welchen unverhältnismäßigen Mitteln der Staat versucht das Cannabis Verbot aufrechtzuerhalten. Welche andere Straftat würde es wohl Rechtfertigen das die Polizei nicht nur Streifenwagen, Polizeihunde und zusätzlich noch einen Hubschrauber einsetzt. Die meisten würden wohl denke das es hierbei um Leben und Tod oder zumindest um ein schwerwiegendes Verbrechen gehen würde und nicht um mehrere Hundert Gramm einer Substanz die in immer mehr Ländern der Welt legal zu erwerben, besitzen und konsumieren ist.
Diese immer wiederkehrender Kampf gegen Windmühlen ist ein klares Indiz dafür, das die Cannabis Prohibition auch in Deutschland gescheitert ist. Daher wollen wir vom CSC Stuttgart einen geregelten Anbau für den Eigenbedarf unserer Mitglieder organisieren, sobald uns dies legal möglich ist.
Womöglich geht es dem Geflüchteten ja so ähnlich, womöglich möchte er lieber in einem kleinen Fachgeschäft Cannabis verkaufen. Die Landesregierung sollte über eine Initiative zur Schaffung solcher gewerblicher Verkaufsstellen nachdenken, anstatt auf eine weitere Verfolgung zu setzen.
Kritik zur Pressemitteilung “Mutmaßlicher Rauschgifthändler vorläufig festgenommen“ vom 30.03.2020
Wie aus der Pressemitteilung vom 30.03.2020 hervorgeht, war der Auslöser für die Polizeiaktion eine gemeldete Ruhestörung, was eindeutig ein Hinweis darauf ist, das eine Ruhestörung für die Nachbarn störender war als der Konsum von Cannabis in der Nachbarwohnung.
Das von den Prohibitionsbefürwortern vorgebrachten Argumenten nur das Verbot könne die Jugend schützen. Wird durch diesen Fall wieder eindeutig widerlegt. Nicht nur waren wieder unter 18 Jährige unter den Konsumenten, sondern wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, ist der mutmaßliche Dealer ebenfalls unter 18 Jahre alt.
Des Weiteren zeigt sich da er mit mehreren Tausend Euro unterwegs war, das es für Cannabis einen entsprechenden Markt geben muss.
Diesen Markt zu Legalisierung und mit sinnvollen Regeln wie Jugend.- und Verbraucherschutz zu versehen würde allen Beteiligten mehr helfen, als die aktuelle Prohibitionspolitik, mit ihren Strafanzeigen zulasten von Cannabis Konsumenten.
Kritik zur Pressemitteilung “Drogenkontrollen” vom 2.3.2020
Die Polizei hat ein Konzert in Stuttgart-Wangen zum Anlass genommen wieder einmal harmlose Cannabis Konsumenten zu verfolgen und Strafverfahren einzuleiten.
Im Großen und Ganzen ist es aus Sicht des Cannabis Social Club Stuttgart richtig, dass die Polizei bei größeren Konzerten in Stuttgart Präsenz zeigt, um unter anderem auch auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten.
Diese gute Arbeit wird leider von der Tatsache überschattet das Freizeitkonsumenten mit einer geringen Menge Cannabis zur Selbstversorgung wieder mit der vollen härte des Gesetzes bedroht sind. Wie aus der Pressemitteilung zu entnehmen ist, wird für einige Konzertbesucher auf diesen Abend ein Führerscheinentzug folgen. Da leider bei Cannabis jeder Nachweis eines Konsums, unabhängig von einer Möglichen Fahruntüchtigkeit, als Drogenfahrt angesehen und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet wird.
Das Fehlen von klaren Grenzwerten und das Festhalten an einer Null Toleranz Politik im Straßenverkehr, ist eine der vielen Irrwege auf denen sich die Drogenpolitik in Baden-Württemberg befindet. Dadurch entstehen deutschlandweit unnötige Überstunden bei der Polizei und Kosten, die dem Staat keinen Vorteil bringen oder das gesellschaftliche Leben verbessern.
Daher hat der Cannabis Social Club Stuttgart die Petition 2020 gestartet mit dem Ziel, das sich in Baden-Württemberg etwas verbessert im Bezug auf diese Gesetzgebung.
Nachtrag:
Der Musiker GReeN, der an diesem Tag in Stuttgart Wangen aufgetreten ist, hat noch was zur Aktion der Polizei gesagt.
Kritik des CSC Stuttgart an der Pressemitteilung der Stuttgarter Polizei von 20.2.2020 “Mutmaßlichen Rauschgifthändler nach Flucht vorläufig festgenommen”
Zur Polizei-PM: Mutmaßlichen Rauschgifthändler nach Flucht vorläufig festgenommen
Die Verwendung des Begriff “Rauschgift” ist unkorrekt, soweit es das Strafrecht angeht, handelt es hierbei um Betäubungsmittel. Ebenfalls ist die umgangssprachliche Bezeichnung Marihuana nicht angebracht. Es wäre hier angezeigt die Bezeichnung Cannabis oder Hanf zu verwenden.
Dass die Polizei eine gescheiterte Drogenpolitik durchsetzen muss, die den jungen Mann kriminalisiert, anstatt ihm eine Ausbildung zum Cannabis-Fachverkäufer zu ermöglichen, ist bedauerlich und eine Verschwendung von Steuergeld und Polizeiarbeit. Statt den möglichen Steuergeld-Einnahmen durch legale Fachgeschäft entscheidet der Staat lieber dem jungen Mann eine vermutlich harte Strafe aufzuerlegen.
Diese repressive Politik die schon seit Jahrzehnten verfolgt wird und bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat löst nicht die Probleme, sondern sorgt nur dafür Menschen das Leben schwer zu macht wird. Diese Politik zu ändern ist das Ziel, dem sich der Cannabis Social Club Stuttgart verschrieben hat.