Rückblick auf die Verhandlung am 30. November 2021 vor dem Verwaltungsgericht

Hier ein kurzer Rückblick über das, was in der Verhandlung passiert ist. Die Stimmung zwischen der Beklagten (die Stadt Stuttgart) und dem Kläger (CSC Stuttgart vertreten durch den Vorstand) war von Anfang an gut und vom Willen, die Verhandlung positive abzuschließen geprägt.

Natürlich beharrte die Stadt zu Beginn auf den Auflagen, welche sie erlassen hatten. Ihr wurde aber ziemlich schnell durch den Richter klargemacht, dass in einigen Formulierungen der Auflage größere Defizite bestanden.

Mit dem Richter gingen die Prozessbeteiligten jeden Satz der Auflagen durch und es konnte in diesem Zusammenspiel für uns als CSC einige viel zu harte Auflagen entschärft werden. „Natürlich wurden nicht alle Auflagen zurückgedreht, aber immerhin konnte für die Zukunft Lockerungen verhandelt werden.“ erklärt Christian Brugger-Burg Vorstand des CSC Stuttgart.

Zu diesen Lockerungen gehören unter anderem, dass Longpapes und Hanfsamen am Infostand verteilt werden dürfen. Bei den Hanfsamen muss aber vonseiten des CSC einige Auflagen erfüllt werden. Auch ist es den Teilnehmern gestattet einen Fake-Joint oder eine Bong bei der Demo dabeizuhaben, auch wenn keines der beiden Objekt entzündet oder zum Mund geführt werden darf. Des Weiteren darf der CSC, wenn wieder Nutzhanf geerntet wurde, diesen zur Dekoration einsetzen.

In Bezug auf die Cannabispatienten ist die Stadt nur insofern auf die Forderung des CSC eingegangen, als dass sie sich nochmals mit der Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der nächsten Demonstration bespricht, um eine bessere Lösung zu finden, wie Patienten auf einer pro Cannabis Demo medizinieren können, ohne die Demonstration verlassen zu müssen.

„Alles in allem ist die Verhandlung aus Sicht des CSC gut verlaufen und selbst die Kosten des Verfahrens, welches zwischen den beiden Parteien je zur Hälfte getragen wird, waren, da keine der beiden Seiten sich anwaltlich hat vertreten lassen, durchaus überschaubar. Nun bleibt abzuwarten, was im nächsten Auflagenbescheid steht.“ schließt Christian Brugger-Burg ab.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Wieder einmal steht der CSC Stuttgart e.V. vertreten durch den Vorsitzenden Christian Brugger-Burg vor Gericht. Anders als beim letzten Mal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger.

Der Cannabis Social Club Stuttgart hat gegen die Auflagen bei Versammlungen bereits im Dezember 2020 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Verhandlung findet nun am 30. November 2021 ab 9:45 im Sitzungssaal 4 in der Augustenstr. 5 in Stuttgart statt.

Die Verhandlung ist öffentlich und die Corona-Regel für öffentliche Gebäude gelten hier.

Bei der Klage geht es um alle Auflagen im Bezug auf die Demonstrationen in Stuttgart, welche von der Versammlungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erlassen werden.

Durch diese Auflagen sind bei Demonstration folgende Dinge explizit verboten: Nutzhanf, Fake-Joints, Wasserpfeifen, Hanfsamen, Kräutermischungen, Hanftee und Utensilien, die üblicherweise für den Konsum von Betäubungsmittel benutzt werden (hierzu zählen nach Meinung der Polizei auch Longpapes).

Zudem müssen sich Cannabis Patienten von der Versammlung entfernen, um ihre Medizin einzunehmen.

„Also alles, was nach Cannabis aussieht, für Cannabis gehalten werden könnte oder nach Konsum von Cannabis aussieht, ist untersagt, selbst wenn diese Dinge legal sind. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde aber der Meinung, dass wir mit Flyern, Transparenten und Musik genug Möglichkeiten haben für unser Anliegen zu werden. Unserer Meinung nach sollen die Auflagen aber genau dies verhindern und besonders Cannabis Patienten von der Teilnahme abhalten.“ erklärt der Vorsitzende die Entscheidung Klage gegen die Auflagen einzureichen.

Das die Auflagen nicht nur auf dem Papier hart klingen, sondern auch bei Versammlungen mit null Toleranz durchgesetzt werden ist es für den Cannabis Social Club besonders wichtig diese Auflagen durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Über das Ergebnis der Verhandlung werden wir nach dem 30. November hier berichten.