Wieder einmal steht der CSC Stuttgart e.V. vertreten durch den Vorsitzenden Christian Brugger-Burg vor Gericht. Anders als beim letzten Mal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger.
Der Cannabis Social Club Stuttgart hat gegen die Auflagen bei Versammlungen bereits im Dezember 2020 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Verhandlung findet nun am 30. November 2021 ab 9:45 im Sitzungssaal 4 in der Augustenstr. 5 in Stuttgart statt.
Die Verhandlung ist öffentlich und die Corona-Regel für öffentliche Gebäude gelten hier.
Bei der Klage geht es um alle Auflagen im Bezug auf die Demonstrationen in Stuttgart, welche von der Versammlungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erlassen werden.
Durch diese Auflagen sind bei Demonstration folgende Dinge explizit verboten: Nutzhanf, Fake-Joints, Wasserpfeifen, Hanfsamen, Kräutermischungen, Hanftee und Utensilien, die üblicherweise für den Konsum von Betäubungsmittel benutzt werden (hierzu zählen nach Meinung der Polizei auch Longpapes).
Zudem müssen sich Cannabis Patienten von der Versammlung entfernen, um ihre Medizin einzunehmen.
„Also alles, was nach Cannabis aussieht, für Cannabis gehalten werden könnte oder nach Konsum von Cannabis aussieht, ist untersagt, selbst wenn diese Dinge legal sind. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde aber der Meinung, dass wir mit Flyern, Transparenten und Musik genug Möglichkeiten haben für unser Anliegen zu werden. Unserer Meinung nach sollen die Auflagen aber genau dies verhindern und besonders Cannabis Patienten von der Teilnahme abhalten.“ erklärt der Vorsitzende die Entscheidung Klage gegen die Auflagen einzureichen.
Das die Auflagen nicht nur auf dem Papier hart klingen, sondern auch bei Versammlungen mit null Toleranz durchgesetzt werden ist es für den Cannabis Social Club besonders wichtig diese Auflagen durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Über das Ergebnis der Verhandlung werden wir nach dem 30. November hier berichten.