Grüne Landesregierung Baden-Württemberg: Eine komplette Enttäuschung!

Seit Jahren arbeitet der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. daran, die Legalisierung in Baden-Württemberg voranzubringen. In unzähligen Gesprächen an Infoständen, bei Podiumsdiskussionen und auf Demonstrationen haben wir mit Argumenten für unsere Position geworben.

Uns Aktivisten war immer klar, dass die CDU nicht auf unserer Seite ist. Da bei ihr selbst die besten Argumente keine Chance haben. Dass sich jetzt die Grünen in der Landesregierung als die gleichen Prohibitionisten entlarven und sich offen gegen die Grünen im Bundestag stellen, haben wir nicht erwartet.

Die klaren Aussagen von Kretschmann und Lucha den Vermittlungsausschuss anrufen zu wollen wird im Minimum das Cannabisgesetz verschieben und es im schlimmsten Fall komplett beerdigen. Diese Aussagen stoßen im CSC Stuttgart auf komplettes Unverständnis.

Wir rufen alle Mitstreitenden dazu auf, die letzte Woche vor der Entscheidung zu nutzen und einen weiteren Versuch zu unternehmen, die Grünen in der Landesregierung zu überzeugen, sich als Bundesland wenigstens zu enthalten.

Für alle Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld ein Zeichen setzen wollen, haben wir ein Plakat entworfen, welches wir am Samstag, den 16. März 2024 ab 18:00 Uhr auf dem Schlossplatz in Stuttgart verschenken werden.

Natürlich ist die Email-Aktion des Hanfverband auch eine gute Möglichkeit, sich zu beteiligen.

Das Plakat:

Stellungnahme des Cannabis Social Club Stuttgart zum Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes

Der CSC Stuttgart begrüßt das Vorhaben der Politik aber möchte in Zukunft einen arbeitsfähigen Cannabis Social Club betreiben was mit dem Kabinettsentwurf des CanG leider nicht möglich ist. Das Ziel die aktuelle Prohibition von Cannabis durch eine neue Gesetzgebung zu ersetzen, welche den Schwarzmarkt verdrängt und einen Jugendschutz ermöglicht ist mit diesem Entwurf sehr schwer möglich. Wir schlagen folgende Änderungen vor.

§ 3 Erlaubter Besitz von Cannabis: Als CSC Stuttgart fordern wir. ”Keine Besitzobergrenze beim selbst angebautem Cannabis.”

§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Weitergabe von Cannabis an andere Volljährige ohne Gewinnabsicht muss erlaubt sein.”

§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Die Streichung des Absatz 2. Sollte die Streichung des Absatz 2 keine Mehrheit finden. Soll zumindest der Unterpunkt 6 gestrichen werden.”

§ 5 Konsumverbot: Als CSC Stuttgart fordern wir: “Menschen die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen dürfen unter keinen Umständen vom geplanten Konsumverbot betroffen sein. Cannabis als Medizin muss als explizite Ausnahme in das Gesetz aufgenommen werden.”

§ 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis Verordnungsermächtigung: Als ein zukünftiger Anbauverein fordern wir: “Anbauvereine sollen Personen auch in Vollzeit für den Anbau von Cannabis beschäftigen können.”

Wir hoffen, dass unsere Forderungen im parlamentarischen Verfahren beachtet und die entsprechenden Missstände angepasst werden. Denn der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. möchte arbeitsfähig werden und dazu beitragen den Schwarzmarkt zu verdrängen.

Pressemitteilung zum Tag der deutschen Breitheit 2022

Dieses Jahr lädt der Cannabis Social Club Stuttgart zum fünften Mal zum Tag der deutschen Breitheit ein. Wie in den vergangenen Jahren wird die Demonstration am 3. Oktober 2022 um 14:00 Uhr beginnen. Der Startpunkt ist wieder einmal am Bubenbad. Die erste Kundgebung wird vor der Villa Reitzenstein stattfinden. Im Anschluss umrunden wir einmal die Villa Reitzenstein. Danach ziehen wir weiter in die Innenstadt. Eine zweite Kundgebung wird vor dem Landtag stattfinden. Der Schluss ist diesem Jahr der Marktplatz. Die Route ist auf der Aktionsseite zu finden.

Wie immer rechnen wie immer wir vielen gutgelaunten Teilnehmern und hoffen auf für die Jahreszeit angenehmes Wetter.

Die Forderungen 2022

  • Die Landesregierung soll endlich wie im Koalitionsvertrag angekündigt die Geringe Menge auf 10 Gramm erhöhen.
  • Die Landesregierung soll einer Cannabis-Legalisierung im Bundesrat zustimmen.

Cannabis Social Club Stuttgart verurteilt das Vorgehen gegen Cannabispatienten

Seit dem Unterschreiben des Koalitionsvertrags der Ampelregierung haben viele das Gefühl, dass wir nur noch wenige Schritte von einer Legalisierung von Cannabis entfernt sind. Trotz der Ankündigung der Regierung geht aber die Verfolgung von Cannabis Konsumenten unvermittelt weiter. Selbst Menschen, welche Cannabis legal auf Rezept erhalten, sind in Stuttgart nicht vor Schikanen sicher.

Eines unserer Mitglieder, welches Cannabis Patient ist und an einer Herzerkrankung leidet, wurde in der vergangenen Woche nach der Arbeit von der Polizei auf der Königstraße angehalten und umstellt. Nachdem unser Mitglied erklärte, dass es sich um medizinisches Cannabis und einen medizinischen Notfall handeln würde, ließen die Beamten nicht locker. Es wurde ein Nachweis verlangt, dieser war aber nicht aufzufinden. Unser Mitglied erklärt gegenüber den Beamten, dass es wohl den Nachweis bei sich Zuhause vergessen habe. Unser Mitglied war bereit, mit den Beamten nach Bad Cannstatt zu fahren und ihnen dort das entsprechende Dokument vorzulegen.

Anstatt die Möglichkeit zu nutzen oder andere Schritte zur Überprüfung einzuleiten, – unser Mitglied hatte sich ausgewiesen und bereitwillig erklärt, dass es sich um medizinisches Cannabis handele –  zogen die Beamten es dennoch vor, eine vollständige Leibesvisite auf der belebten Königstraße durchzuführen. Zum Abschluss wurde unserem Mitglied erklärt, dass es nun mit einer Anzeige rechnen müsse.

Diese Art der Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen, die legal aus der Apotheke nach einer Verschreibung durch einen Arzt Cannabis als Medizin erhalten, ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Cannabis als Medizin Gesetzes eine absolute Schande. Dass sowohl die Landes- als auch die Bundesregierung bei diesem Thema jeglichen Tatendrang vermissen lassen, sorgt dafür, dass auch in Zukunft weiter kranke Menschen, denen die Heilpflanze Cannabis Linderung verschafft, sich in aller Öffentlichkeit bis auf die Unterwäsche ausziehen und anfassen lassen müssen, obwohl sie sich nichts zuschulden kommen haben lassen.

“Dass Patienten nur, weil sie Cannabis einnehmen -anstatt der Opiate oder Amphetamin- wie Schwerverbrecher behandelt werden, ist ein unerträglicher Zustand. Es ist Zeit, dass auch bei der Stuttgarter Polizei endlich gesetzeskonform mit Cannabis als Medizin umgegangen wird.”, erklärt Christian Brugger-Burg Vorsitzender des CSC Stuttgart e.V..

Rückblick auf die Verhandlung am 30. November 2021 vor dem Verwaltungsgericht

Hier ein kurzer Rückblick über das, was in der Verhandlung passiert ist. Die Stimmung zwischen der Beklagten (die Stadt Stuttgart) und dem Kläger (CSC Stuttgart vertreten durch den Vorstand) war von Anfang an gut und vom Willen, die Verhandlung positive abzuschließen geprägt.

Natürlich beharrte die Stadt zu Beginn auf den Auflagen, welche sie erlassen hatten. Ihr wurde aber ziemlich schnell durch den Richter klargemacht, dass in einigen Formulierungen der Auflage größere Defizite bestanden.

Mit dem Richter gingen die Prozessbeteiligten jeden Satz der Auflagen durch und es konnte in diesem Zusammenspiel für uns als CSC einige viel zu harte Auflagen entschärft werden. „Natürlich wurden nicht alle Auflagen zurückgedreht, aber immerhin konnte für die Zukunft Lockerungen verhandelt werden.“ erklärt Christian Brugger-Burg Vorstand des CSC Stuttgart.

Zu diesen Lockerungen gehören unter anderem, dass Longpapes und Hanfsamen am Infostand verteilt werden dürfen. Bei den Hanfsamen muss aber vonseiten des CSC einige Auflagen erfüllt werden. Auch ist es den Teilnehmern gestattet einen Fake-Joint oder eine Bong bei der Demo dabeizuhaben, auch wenn keines der beiden Objekt entzündet oder zum Mund geführt werden darf. Des Weiteren darf der CSC, wenn wieder Nutzhanf geerntet wurde, diesen zur Dekoration einsetzen.

In Bezug auf die Cannabispatienten ist die Stadt nur insofern auf die Forderung des CSC eingegangen, als dass sie sich nochmals mit der Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der nächsten Demonstration bespricht, um eine bessere Lösung zu finden, wie Patienten auf einer pro Cannabis Demo medizinieren können, ohne die Demonstration verlassen zu müssen.

„Alles in allem ist die Verhandlung aus Sicht des CSC gut verlaufen und selbst die Kosten des Verfahrens, welches zwischen den beiden Parteien je zur Hälfte getragen wird, waren, da keine der beiden Seiten sich anwaltlich hat vertreten lassen, durchaus überschaubar. Nun bleibt abzuwarten, was im nächsten Auflagenbescheid steht.“ schließt Christian Brugger-Burg ab.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart

Wieder einmal steht der CSC Stuttgart e.V. vertreten durch den Vorsitzenden Christian Brugger-Burg vor Gericht. Anders als beim letzten Mal nicht als Angeklagter, sondern als Kläger.

Der Cannabis Social Club Stuttgart hat gegen die Auflagen bei Versammlungen bereits im Dezember 2020 Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Verhandlung findet nun am 30. November 2021 ab 9:45 im Sitzungssaal 4 in der Augustenstr. 5 in Stuttgart statt.

Die Verhandlung ist öffentlich und die Corona-Regel für öffentliche Gebäude gelten hier.

Bei der Klage geht es um alle Auflagen im Bezug auf die Demonstrationen in Stuttgart, welche von der Versammlungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft erlassen werden.

Durch diese Auflagen sind bei Demonstration folgende Dinge explizit verboten: Nutzhanf, Fake-Joints, Wasserpfeifen, Hanfsamen, Kräutermischungen, Hanftee und Utensilien, die üblicherweise für den Konsum von Betäubungsmittel benutzt werden (hierzu zählen nach Meinung der Polizei auch Longpapes).

Zudem müssen sich Cannabis Patienten von der Versammlung entfernen, um ihre Medizin einzunehmen.

„Also alles, was nach Cannabis aussieht, für Cannabis gehalten werden könnte oder nach Konsum von Cannabis aussieht, ist untersagt, selbst wenn diese Dinge legal sind. Gleichzeitig ist die Versammlungsbehörde aber der Meinung, dass wir mit Flyern, Transparenten und Musik genug Möglichkeiten haben für unser Anliegen zu werden. Unserer Meinung nach sollen die Auflagen aber genau dies verhindern und besonders Cannabis Patienten von der Teilnahme abhalten.“ erklärt der Vorsitzende die Entscheidung Klage gegen die Auflagen einzureichen.

Das die Auflagen nicht nur auf dem Papier hart klingen, sondern auch bei Versammlungen mit null Toleranz durchgesetzt werden ist es für den Cannabis Social Club besonders wichtig diese Auflagen durch das Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

Über das Ergebnis der Verhandlung werden wir nach dem 30. November hier berichten.

Kriminell wegen Tee – der ignorierte Grenzwert

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erklärt bei jeder Gelegenheit, dass die Cannabis-Prohibition richtig sei und die Konsumenten entkriminalisiert seien. Leider sieht die Realität, wie wir sie in Baden-Württemberg sehen, ganz anders aus.

Hier ist es der Staatsanwaltschaft mit viel Kreativität und unter Zuhilfenahme des Betäubungsmittelgesetzes möglich selbst aus dem Kauf eines harmlosen CBD Hanf-Tee eine Anklage zu stricken. Hier wird dann auch kein Halt beim Händler gemacht. Es werden alle Kunden als mögliche Straftäter behandelt.

Die Staatsanwaltschaft erklärt dies in den eigenen Akten sinngemäß so: “Cannabis oder auch Hanf selbst mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % ist illegal, sofern er zum Zwecke der Berauschung erworben wird.“

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, das alle Kunden welche einen CBD Tee kaufen diesen nur erwerben, um sich daran zu berauschen. Daher sind hier alle Maßnahmen des Rechtsstaates einzusetzen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Der Sinn eines Grenzwertes ist immer Rechtssicherheit zu schaffen. Leider wurde es verpasst im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich und unmissverständlich zu sagen, dass die Hanfpflanze an sich legal ist, wenn sie unter 0,2 % THC enthält.

Dies führt nun dazu das unbescholtene Bürger nun ein Strafverfahren gegen sich eröffnet sehen, welches ihnen vorwirft Betäubungsmittel erworben zu haben. Was für die Angeklagten bedeutet sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen welcher dann auch die entsprechenden Rechnungen stellt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann das Verfahren nach der geringen Menge Regelung ein. Da es sich ja um ein erstes Vergehen handelt.

Für die Beschuldigten in einem solchen Verfahren bedeutet dies das er oder sie nun Aktenkundig sind und bei jeder zukünftigen Interaktion mit der Polizei jedes mal nach Betäubungsmittel durchsucht werden und womöglich noch einen Schnelltest über sich ergehen lassen müssen. Dies alles nur, weil man einen CBD Hanf-Tee mit nachgewiesen eingehaltenen Grenzwert im Internet bestellt hat.

“Diese unnötige Kriminalisierung von jedem der es auch nur wagt ein positives Bild von Cannabis zu haben zeigt wie die Cannabis-Prohibition dazu führt das harmlose Menschen kriminalisiert und verfolgt werden. Wie ohne Sinn und Verstand Ressourcen für vermeintliche Straftaten gebunden sind die an anderer Stelle besser eingesetzt wären. Die Cannabis-Prohibition muss daher so schnell wie möglich abgeschafft werden“, erklärt Christian Brugger-Burg stellvertretender Vorstand des Cannabis Social Club Stuttgart e.V..

Der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. kritisiert das Vorgehen gegen den CBD Laden “Hanf im Glück”

Die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 9.11.2020 erneut eine Razzia bei dem CBD-Hanf Geschäft “Hanf im Glück” durchgeführt.

Die Behörden gehen ihrer eigenen Pressemitteilung nach, davon aus, dass es sich hierbei um Hanf mit einem geringen THC Wert von unter 0,2% handelt.

Die Staatsanwaltschaft interpretiert das BtMG in einer Weise wonach die Abgabe von Hanf an Endkonsumenten per se illegal ist, aber setzt diese Interpretation nur dort durch wo ein positives Image von Hanf propagiert wird. So werden in jedem Supermarkt, Drogerie und Reform- oder Bioladen in Stuttgart Hanfprodukte zum Kauf angeboten ohne das die Staatsanwaltschaft in diese Läden Hausdurchsuchungen veranlasst.

“Für mich ist klar, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen weiß, dass sie mit dem Versuch mit dem Betäubungsmittelgesetz Cannabis aus der Gesellschaft zu drängen verloren hat. Wir alle können sehen das Colorado, Kalifornien und Kanada nicht im Chaos versunken sind seit dort Cannabis legal ist. Daher schwindet die Angst vor dem Cannabis in der Bevölkerung und eine gewisse Neugier setzt ein. Jetzt gegen einzelne Läden vorzugehen ist nur der letzte verzweifelte Versuch einen sich abzeichnenden Umschwung der gesellschaftlichen Meinung zur Legalisierung entgegenzuwirken.“, erklärt Christian Brugger-Burg, stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart e.V..

Der CSC Stuttgart fordert seit Jahren ein neue, auf Fakten basierende Drogenpolitik in Deutschland die einen echten Jugend- und Konsumentenschutz bietet und den Schwarzmarkt durch einen regulierten Markt ersetzt.

Der Cannabis Social Club gibt seine Neuausrichtung bekannt

Hierbei handelt es sich um einen Aprilscherz.

Nachdem der Bundestag am 25. März 2020 das Ende der Cannabis Prohibition beschlossen hat, gibt es für ein Weiterbestehen des Cannabis Social Club Stuttgart e.V. in seiner aktuellen Form keinen Grund mehr.

„Wir haben unser Ziel erreicht und können uns jetzt anderen Themen zuwenden“, erklärt Dennis Herberg, Vorsitzender des CSC Stuttgart. “Es ist ein Geniestreich der SPD Bundestagsfraktion gewesen in den Abstimmungstext zu Drucksache 19/420 ‘COVID-19-Pandemie Strafverfahrensrecht’ die Aufhebung des Cannabis Verbotes mit einzufügen.”

Die Satzung des CSC Stuttgart sieht aktuell keinen Anbau von Cannabis für die Mitglieder vor, sondern konzentriert sich nur auf die inzwischen überflüssig gewordene Legalisierungsarbeit.

”Daher werden wir den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung vorschlagen“ so der Vorsitzende Dennis Herberg. “Diese soll es ermöglichen einen Anbau im Verein für den Eigenbedarf der Mitglieder zu organisieren. Diese Neuausrichtung war immer das große Ziel des Cannabis Social Club Stuttgart und wir sind nun sehr Stolz dieses Ziel erreicht zu haben.”

Bericht zur Verhandlung am 31.Oktober 2019

Am Ende der Verhandlung wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 150€ an Release Stuttgart eingestellt.

Außer diesen 150€ und den Anwaltskosten kommen keine weiteren Kosten mehr auf Christian Brugger-Burg zu.

Im Verfahren wurde von der Richterin darauf hingewiesen, das der Angeklagte die Auflagen bei der Versammlung doch auf dem Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte überprüfen lassen können.

Da in diesem Verfahren die eigentlichen Versammlungsauflagen nicht zur Verhandlung standen, war die Einigung auf Einstellung des Verfahrens gegen eine „symbolische Geldstrafe“ von 150€ ein klarer Erfolg.

„Klar hätte ich einen Freispruch lieber gesehen, aber unter den gegebenen Umständen (es standen auch eine Geldstrafe von 800€ im Raum) ist dies das beste Ergebnis.“, erklärte Christian Brugger-Burg.

Der Cannabis Social Club Stuttgart wird nun eine Klage gegen die Auflagen bei Versammlungen mit Cannabis Bezug anstrengen. „Zunächst heißt es einen entsprechenden Anwalt zu finden und die möglichen Kosten abzuschätzen.“, erläutert Christian Brugger-Burg das weitere Vorgehen.

Für alle, die den Cannabis Social Club Stuttgart bei dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht unterstützen wollen wäre eine Spende auf das Vereinskonto sehr hilfreich.

Strafanzeige wegen Longpapes

Longpapes werden überwiegend zum Konsum von Betäubungsmitteln genutzt. So ist zumindest die Meinung der Polizei und Staatsanwaltschaft in Stuttgart.

Daher haben sie gegen den Versammlungsleiter des Global Marijuana March 2019 in Stuttgart, Christian Brugger-Burg, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Versammlungsauflagen eingeleitet.

„Wie die Abgabe eines Produktes, welches an jedem Kiosk, Supermarkt oder Tankstelle frei verkäuflich ist, bei einer Demonstration verboten sein soll ist mir unbegreiflich.“, so Christian Brugger-Burg, Versammlungsleiter beim Global Marijuana March 2019.

Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart verbietet bei Demonstrationen zum Thema Cannabis auch Kräutermischungen, Hanftees, Fake-Joints und Wasserpfeifen als Versammlungsmittel.

Auch wenn diese Auflagen genauso unverständlich sind, waren diese verbotenen Gegenstände im Versammlungsbescheid wenigsten eindeutig benannt.

„Die Staatsanwaltschaft verlangt von mir zu wissen, was „Utensilien, die üblicherweise zum Betäubungsmittelkonsum“ sind und strebt nun dieses Strafverfahren gegen mich an, weil ich an Spritzen und Kanülen und nicht an Zigarettenblättchen dachte.“, führt Christian Brugger-Burg weiter aus.

Die Versammlungsbehörde verbietet es bei Demonstrationen mit einem Cannabisbezug, das Cannabis-Patienten ihre Medizin auf der Demonstration einnehmen und zwingen sie dazu, hierfür die Versammlung zu verlassen.

„Diese Auflagen stößt uns regelmäßig bitter auf, aber wir halten diese Regeln dennoch ein. Wir versuchen alles in unserer Macht stehende, um eine legale und friedliche Demonstration durchzuführen.“, erklärt Christian Brugger-Burg das Vorgehen bei Versammlungen.

Die öffentliche Verhandlung in diesem Fall findet am 31.10.2019 um 9:45 im Sitzungssaal 103 1.OG des Amtsgerichts Stuttgart in der Hauffstraße 5 statt.

Der Cannabis Social Club Stuttgart e. V., welcher auch die Ortsgruppe Stuttgart des deutschen Hanfverbandes ist, hat eine Spendenaufruf für die Kosten des Rechtsstreits ins Leben gerufen.

Dieser Spendenaufruf ist unter folgendem Link zu finden:

http://csc-Stuttgart.org/strafanzeige

Pressemitteilung GMM 2018

Stuttgart: Demonstration für die Legalisierung von Cannabis am 05.05.2018

Am 05. Mai findet um 14:45 Uhr auf dem Marktplatz in Stuttgart zum fünten Mal eine Demonstration im Rahmen des Global Marijuana Marchs statt. Der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. rechnet mit etwa 500 Teilnehmern.

Weltweit findet der Global Marijuana March in mehreren hundert Städten statt. Anlässlich dieser globalen Aktionsreihe gibt es auch in Deutschland Demonstrationen und Kundgebungen für die Legalisierung von Cannabis in etwa 30 Städten! Von Rostock bis München und von Düsseldorf bis Berlin wird Anfang Mai für die Legalisierung von Cannabis geworben. Der Deutsche Hanfverband unterstützt die Organisatoren durch Vernetzung, Beratung und ein zentrales Sponsoring durch Sensi Seeds.

Der CSC Stuttgart organisieren mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands die Demonstration in Stuttgart, um für ein Ende des unsinnigen und schädlichen Hanfverbots zu demonstrieren. Das Motto dabei lautet „Gesundheit statt Strafverfolgung!“.

Denn anstatt die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, schadet das Cannabisverbot Millionen Bürgern massiv. Der Vorstand, Dennis Herberg, sieht die Politik in der Pflicht:

Die Menschen leiden unter dem Verbot! Cannabis hilft unglaublich vielen Menschen, das Verbot dagegen erzeugt nur Schäden und erfüllt keinen Zweck. Gekifft wird sowieso, ob legal oder illegal!

Auch der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, unterstützt die Demonstrierenden:

Polizeieinsätze wegen Cannabis können zu körperlichen und geistigen Schädigungen bei Betroffenen führen, staatlicher Jugendschutz wird mangels legaler Geschäfte nicht umgesetzt. Mit giftigen Stoffen gestrecktes Cannabis wird auf dem Schwarzmarkt verkauft, kranken Menschen wird der Zugang zu Cannabis als Medizin unnötig erschwert. Das muss sich ändern!

Die Aktionen im Rahmen des Global Marijuana March sollen bundesweit in jeder Stadt ein klares Zeichen setzen und so wollen wir auch in Stuttgart jeden Legalisierungsbefürworter aufrufen, sich zu beteiligen.

Die Demonstration beginnt am Samstag den 05.05.2018 um 14:45 Uhr auf dem Marktplatz mit der Auftaktkundgebung und zieht dann ab ca. 16:00 Uhr über eine Route mit zwei Zwischenkudngebungen durch die stuttgarter Innenstadt hin zum Schlossplatz, dort endet die Demonstration in diesem Jahr. Mit Sprechchören, Transparenten und einem Lautsprecherwagen wird die politische Botschaft an die Bewohner von Stuttgart verbreitet werden.

Detaillierte Informationen zur Veranstaltung in Stuttgart sind unter  CSC-Stuttgart.org/gmm2018 zu finden.
Informationen über die bundesweiten Aktionen im Rahmen des Global Marijuana Marchs gibt es auf der Website des Deutschen Hanfverbands unter hanfverband.de/gmm2018

Beitrag des CSC Stuttgart zum diesjährigen Bürgerhaushalt der Stadt Stuttgart

Nachdem der Bürgerhaushaltsantrag für ein Cannabismodelprojekt im Jahr 2015 auf große Resonanz gestoßen ist – Platz 15 unter allen Anträgen bei der letzten Auflage des Bürgerhaushalts – startet der CSC Stuttgart in diesem Jahr einen neuen Anlauf für ein Cannabismodelprojekt in Stuttgart… „Wir haben den Antrag mit der gleichen Intention wie schon 2015 gestellt und hoffen auf eine gleiche oder sogar bessere Platzierung als beim letzten Mal. In diesem Jahr stehen nicht nur einzelne Aktivisten hinter dem Antrag, sondern eine große und stehtig wachsende Gruppe von Legalisierungsbefürwortern.“, erklärt Dennis Herberg, Vorsitzender des CSC Stuttgart.  

Der Antrag zum Bürgerhaushalt des CSC Stuttgart: Modellprojekt statt Schwarzmarkt: Cannabis-Abgabe regulieren!   Über 14.000 erwachsene Stuttgarter haben im letzten Monat Cannabis  konsumiert[1,2 s. Kommentare]. Nur wenige besitzen eine Erlaubnis Cannabis medizinisch zu nutzen. So leiden ca 20000 Stuttgarter unter ADHS, Tourette oder MS und könnten von Cannabis profitieren[3]. Sie scheitern oftmals am hohen Aufwand, Kosten und der geringen  Verfügbarkeit. Jüngere gesetzgeberische Maßnahmen entschärfen diese Situation für einige Patienten, für viele besteht diese Hürde jedoch weiterhin. Obwohl der Konsum von Cannabis in Deutschland legal ist,werden in  Stuttgart jedes Jahr über 2600 rein konsumbezogene Cannabisdelikte  ermittelt[4]. Diese Verfolgung schadet den Betroffenen, belastet Polizei  und Justiz, auch hat sie keine nennenswerte Auswirkungen auf das  Konsumverhalten. Obwohl 122 deutsche Strafrechtsprofessoren den „war on drugs“ als  gescheitert und schädlich für die Gesellschaft verurteilen[5], hinken  die Gesetzgeber den Realitäten hinterher. Daher sollte die Stadt  Stuttgart ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis  anstreben, wie es derzeit Bremen, Münster, Düsseldorf uvw. vormachen. Beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung für eine Abgabestelle von  Cannabisprodukten beantragt werden[6], wenn ein öffentliches oder  wissenschaftliches Interesse vorliegt. Konkret könnte ein Modellprojekt die Errichtung eines Cannabis Social  Clubs für Stuttgart nach spanischem bzw. belgischem[7] Vorbild sein. So  könnte mit einer begrenzten Zahl von erw. Teilnehmern ein  Regulierungsmodell erprobt werden. Durch ein Modellprojekt,welches 3%  der Cannabisnutzer erreichen würde, ergeben sich folgende Einsparungen über 100000€ Polizei- und Justizkosten durch ca. 80 Ermittlungsverfahren über 200000€ entgangener Schwarzmarktumsatz, der die Kriminalität schwächt etwa 200000€ Einsparungen für Patienten, da eine Kostenübernahme durch die Kassen nicht immer gegeben ist Hinzu kommen Einsparungen bei Gesundheitskosten durch Präventionsarbeit sowie verminderte Schädigungen durch Streckmittel.   [1] Stuttgarter Einwohnerdaten, Stadt Stuttgart, 2012 [2] General population surveys, EMCDDA, 2009 [3] Zum Potenzial von Cannabis als Medizin am Beispiel Frankfurt am Main, Maximilian Plenert, 2015 [4] Polizeiliche Krimalstatistik Baden-Württemberg, Polizeipräsidium Stuttgart, 2015 [5] Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und -professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, www.schildower-kreis.de, 2013 [6] gemäß §3 Abs. 2 BtMG [7] Erfahrungen aus Belgien (https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/9%20Oomen_FT%20Cannabis%20…), Joep Oomen, Erste Frankfurter Fachtagung zu Cannabis 2014   https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/41199

Angstmache in Waiblingen

gleichzeitiger Erleichterung den Bericht in der Welzheimer Zeitung zur Kenntnis genommen. Geschockt war der CSC Stuttgart über die groben Vereinfachungen im Bezug auf THC. So ist es zwar rachen. Es gilt das Recht des Beschuldigten die Aussage zu verweigern um sich nicht selbst zu belasten. Die Anordnung eines Bluttests zum Nachweis von THC kann ein Beschuldigter nicht verweigern.

Das ein „Bereitschaftrichter“ dies rund um die Uhr anordnen kann, hat wohl den Hauptsinn den Kiffern Angst zu machen. Der gesamte Artikel ist darauf angelegt bei den Kiffern Ängste vor dem Führerscheinverlust auszulösen. Dass die Zahlen welche im Artikel genannt werden eher für das Verantwortungsbewusstsein der Kiffer spricht, wurden doch nur 450 Kiffer (null Toleranz) zu 2400 Alkoholauffälligkeiten (0,5 Promille Regelung) im gleichen Zeitraum festgestellt. Einzig der Verweis auf die Dunkelziffer, welche bei Alkohol genauso existiert, rechtfertig eine derartige Aufmachen des Artikels, was die Überschrift:“Bekifft am Steuer: Hohe Dunkelziffer“ bereits verrät.

Was aber positiv bei diesem Artikel auffällt, wenn man sich wie der CSC Stuttgart für eine Regulierung von Cannabis stark macht, ist das inzwischen das einzige Abschreckende an Cannabis der mögliche Führerscheinverlust ist. Die Verteufelung von Cannabis als Einstiegsdroge oder der häufig beschworene soziale Absturz bei Kiffern werden nicht angeführt. Der CSC Stuttgart stimmt dem Artikel zu das es viele Gründe für Drogenkonsum gibt. Daher arbeiten wir mit daran Kiffern mit problematischen Kosumverhalten hilfe zukommen zu lassen, für Cannabiskosumenten welche einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis pflegen wollen wir die Legalisierung erreichen damit sie wie Alkoholkosumten behandelt werden. 

Modellprojekt statt Sonderstreifen

Wie der CSC Stuttgart aus der Stuttgarter Zeitung erfahren hat, ist die Zahl der Drogendelikte in diesem Jahr erneut gestiegen. Wie im Bericht ebenfalls erwähnt wird, handelt es sich bei diesen opferlosen Kontrolldelikten überwiegend um den Besitz oder Handel geringfügiger Mengen Cannabis. Im Beispiel des Berichts wurde ein Kleindealer wegen einiger Gramm Haschisch durch die halbe Innenstadt verfolgt.
„Die Polizei geht mit Sonderstreifen von 20 bis 30 Beamten auf die Jagt nach Kleindealern. Wenn man von einem Gehalt pro Beamten von monatlich ca. 3.300 € ausgeht, kostet dies bis zu einer Millionen Euro im Jahr. Damit könnten wir problemlos ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur Cannabisabgabe finanzieren!„, erklärt Christian Brugger-Burg, stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart.
Es wirkt so, als müsse die Polizei ihre Kriminalitätsstatistik aufbessern, denn im Gegensatz zu bspw. Wohnungseinbrüchen liegt die Aufklärungsquote bei diesen Sonderstreifen zwischen 90 und 100 Prozent. Zudem bringt es den Vorteil, dass gleich zwei Straftäter festgestellt werden. Nämlich Dealer und Käufer, was zwar die Statistik bei den Straftaten nicht verbessert aber die Zahl der ermittelten Täter steigen lässt.
Wenn die Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik wirklich an einem Ende des illegalen Straßenhandels mit Cannabis interessiert sind, gibt es nur eine Lösung. Ein Modellprojekt Cannabis Social Club Stuttgart per Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG, also das gemeinschaftliche, legale Anbauen nach spanischem Vorbild. „Wir sehen eine legale und regulierte Möglichkeit des Cannabiskonsums als einzige Chance den illegalen Markt einzudämmen und glaubwürdig Jugendschutz zu betreiben.“ fasst Brugger-Burg die Ziele des CSC Stuttgarts zusammen.

Pressemitteilung Homegrown in Degerloch

Clubgrown statt Homegrown Würde hier zum besseren Verständnis „Gemeinsam im Club anbauen anstatt Zuhause“

Wie wir heute aus der Presse erfahren haben. Wurde in einer Wohnung in Stuttgart-Degerloch einer 47 Jährigen Frau bei Homegrown (Eigenanbau von Cannabis) erwischt. So wie die Polizei selbst angibt, ist nicht klar ob sie nun für den Eigenbedarf oder für den Verkauf angebaut hat. Dies bedeutet das es aus dem Umfeld der Frau einen Tipgeber gegeben hat, wäre sie beim Verkauf ertappt worden, wäre der Sachverhalt sicher nicht unklar. „Dieser Fall zeigt wieder einmal das der Cannabiskonsum in der ganzen Gesellschaft verbreitet ist, und mit der Prohibition kein Problem gelößt wird sondern nur viele neue geschaffen werden.“, so Christian Brugger-Burg stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart. Bisher war die Frau polizeilich nicht aufgefallen, dies hat sich jetzt geändert. Nun kommt ein Strafverfahren mit ziemlich sicherem Schuldspruch und entsprecher Strafe auf sie zu, obwohl Sie niemanden geschädigt hat. Der CSC Stuttgart setzt sich für die Einrichtung eines Cannabis Social Clubs nach spanischen Vorbild in Stuttgart ein. Hierbei wird Cannabis ausschließlich für die Mitglieder gemeinschaftlich im Club angebaut und in den Clubräumen konsumiert. Somit besteht ein geschlossener Kreislauf. „Für den CSC Stuttgart ist ein Cannabis Social Club, wirkliche Drogenpolitik mit Jugendschutz, Qualitätskontrolle und Verhaltenregeln für Konsumenten, nicht wie bei der aktuellen Kriminalsierung von Bürgern die anstelle eines Bieres lieber eine Joint rauchen.“, stellt Christian Brugger-Burg abschließend fest.   

Pressemitteilung zum GMM 2016

Global Marijuana March am 7. Mai in Stuttgart
Der  Cannabis Social Club Stuttgart und weitere Hanffreunde rufen weltweit  zum Protest für die Legalisierung von Cannabis auf – Stuttgart ist  selbstverständlich auch wieder beim Global Marijuana March (GMM) am 7.  Mai dabei!
„Wir  freuen uns auf eine inspirierende Zeit mit vielen Teilnehmenden, damit  wir ein deutliches Zeichen für die Legalisierung von Cannabis setzen  können! Die Prohibition hat versagt: der Konsum von Cannabis hat nicht  abgenommen und die Jugend wird nicht geschützt. Durch eine Legalisierung  wird der organisierten Kriminalität eine Finanzierungsquelle genommen,  die Polizei wird entlastet und die Ausgabe an Jugendliche und die  Qualität von Cannabis kann so kontrolliert werden“, so Dennis Herberg, Vorsitzender des Cannabis Social Club Stuttgart.
Nachdem 2015 einer der größten GMMs in Stuttgart mit ca. 700 Demonstrierenden stattgefunden hat, setzenwir auch dieses Jahr ein Zeichen im Herzen Stuttgarts. So werden Hanfaktivist Emanuel Kotzian und Sven Fichtner von der Linksjugend [‘solid] Stuttgart, sowie Philipp Sommer von der Grünen Jugend Baden – Württemberg als Redner die verschiedenen Aspekte einer Legalisierung beleuchten. Das WeLoTi Soundsystem, eine Dancehall Combo aus Minden, wird die Demonstration musikalisch untermalen.
Zum genauen Ablauf:
Der GMM beginnt auf dem Börsenplatz um 13:00 Uhr (vor dem Friedrichsbau).
Nach  dem ersten Sammeln wird sich der Demozug auf der Demoroute in Richtung  Schlossplatz in Bewegung setzen. Auf dem Schlossplatz angekommen, wird es neben Reden auch Informationsstände verschiedener politischer Organisationen und Musik geben.
Unterstützende Organisationen:
  • Piratenpartei Stuttgart
  • Linksjugend solid Stuttgart
  • Junge Liberale Stuttgart
  • Die Partei Stuttgart
  • Grüne Jugend Stuttgart

Pressemitteilung zur Gründung des CSC Stuttgart

Gründung des Cannabis Social Clubs Stuttgart: Man muss aufstehen, um sich widersetzen zu können!  

In der Landesgeschäftstelle der Piratenpartei Baden-Württemberg in Stuttgart trafen sich am Freitag, 4. März 2016, 25 Befürworter der Cannabislegalisierung zur Vereinsgründung des Cannabis Social Club Stuttgart (CSC Stuttgart) und stießen ironischerweise mit einem Glas Sekt auf die erfolgreiche Gründung an.   Der CSC Stuttgart ist der erste Verein dieser Art in der Landeshauptstadt, welcher sich für die Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis stark macht.   Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften von Cannabisnutzern nach spanischem Vorbild, die ihren Eigenbedarfsanbau gemeinschaftlich organisieren. Ziel des Stuttgarter  CSC ist die Gründung und der Betrieb einer solchen Anbaugemeinschaft.  

Dennis Herberg, frisch gewählter Vorsitzender des CSC Stuttgart: „Aktuell ist der Anbau von THC-haltigem Hanf, auch für den reinen Eigenbedarf in Deutschland noch immer verboten, und wird auch aktiv verfolgt. Somit besteht die vorrangige Aufgabe des Vereins zunächst darin, sich als Interessengemeinschaft von Cannabis-Konsumenten für eine Änderung der Drogengesetzgebung in Deutschland einzusetzen.“

Die öffentliche Meinung gegenüber der Cannabis Prohibition unterliegt schon seit einiger Zeit einem deutlichen Paradigmenwechsel. „Die Unverhältnismäßigkeit und Repressalien, die Cannabisnutzer erleiden müssen, stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Gemeinschaft! Es wird Zeit sich zu engagieren! Man muss aufstehen, um sich widersetzen zu können!“, führt Dennis Herberg weiter aus.

Zu den Aufgaben des CSC Stuttgart gehört sowohl die klassische Öffentlichkeitsarbeit mit Informationen in verschiedenen Formaten, Veranstaltungen, aber auch die Beratung und Vermittlung von Experten für Journalisten und Medien. Zudem sieht sich der CSC Stuttgart als Bindeglied zwischen politischen Akteuren und den Legalisierungbefürwortern, sowie als Teilnehmer am öffentlichen Diskussionsprozess.