Der Cannabis Social Club Stuttgart e.V. kritisiert das Vorgehen gegen den CBD Laden “Hanf im Glück”

Die Polizei und Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 9.11.2020 erneut eine Razzia bei dem CBD-Hanf Geschäft “Hanf im Glück” durchgeführt.

Die Behörden gehen ihrer eigenen Pressemitteilung nach, davon aus, dass es sich hierbei um Hanf mit einem geringen THC Wert von unter 0,2% handelt.

Die Staatsanwaltschaft interpretiert das BtMG in einer Weise wonach die Abgabe von Hanf an Endkonsumenten per se illegal ist, aber setzt diese Interpretation nur dort durch wo ein positives Image von Hanf propagiert wird. So werden in jedem Supermarkt, Drogerie und Reform- oder Bioladen in Stuttgart Hanfprodukte zum Kauf angeboten ohne das die Staatsanwaltschaft in diese Läden Hausdurchsuchungen veranlasst.

“Für mich ist klar, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen weiß, dass sie mit dem Versuch mit dem Betäubungsmittelgesetz Cannabis aus der Gesellschaft zu drängen verloren hat. Wir alle können sehen das Colorado, Kalifornien und Kanada nicht im Chaos versunken sind seit dort Cannabis legal ist. Daher schwindet die Angst vor dem Cannabis in der Bevölkerung und eine gewisse Neugier setzt ein. Jetzt gegen einzelne Läden vorzugehen ist nur der letzte verzweifelte Versuch einen sich abzeichnenden Umschwung der gesellschaftlichen Meinung zur Legalisierung entgegenzuwirken.“, erklärt Christian Brugger-Burg, stellvertretender Vorsitzender des CSC Stuttgart e.V..

Der CSC Stuttgart fordert seit Jahren ein neue, auf Fakten basierende Drogenpolitik in Deutschland die einen echten Jugend- und Konsumentenschutz bietet und den Schwarzmarkt durch einen regulierten Markt ersetzt.