Richtigstellung: Cannabis Fund in Möhringen

Am Mittwoch hat die Polizei nach eigenen Angaben in Stuttgart Möhringen einen Mann festgenommen welcher rund 19 Kilogramm Cannabis bei sich in der Wohnung gelagert hatte. Was die Ermittlungen waren welche die Polizei auf die Spur des Mannes brachten lässt sie selbst aber offen. Vermutlich hat ein Kunde oder Konkurrent ausgepackt um entweder sich vor der Strafverfolgung zu schützen oder den eigenen Absatzmarkt zu schützen.

Egal wie die Polizei von dem sogenannten “Rauschgift” in der Wohnung erfahren hat, ging ab da wohl alles den üblichen Gang. Es kam zur Hausdurchsuchung und die Polizei gibt sich wieder einmal erstaunt dass neben Drogen auch Waffen gefunden wurden.

Wenn man sich die Lage des Besitzers von solchen Mengen von Cannabis vor Augen führt ist klar dass dieses Eigentum welches locker dem Gegenwerte eines neuen Mercedes-AMG übertrifft wenn ein Grammpreis von 3€ angenommen wird, aber im Gegensatz zu einem Auto einfach weggetragen werden kann, beschützt werden muss. Auch sollte nicht vergessen werden dass ein Dealer nur schwer die Polizei nach einem Raub oder Einbruch rufen kann. Da er sich einer Straftat bekennen müßte. All diese Gründe legen den für einen Dealer logischen Schluss nahe dass man sich um das Eigentum beschützen zu können bewaffnen muss.

Das beim Auffinden von größeren Mengen von Betäubungsmitteln auch immer Waffen zu finden sind ist somit kein Zufall sonder eine klare Folge der Prohibition dieser Stoffe. Dies ist einer der vielen Gründe warum der CSC Stuttgart sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt damit in Zukunft solche “Schutzmaßnahmen” nicht mehr nötig sind, sondern die Besitzer von Cannabis sich genauso auf den Schutz der Polizei verlassen können wie alle anderen Bürger auch.

Kriminell wegen Tee – der ignorierte Grenzwert

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung erklärt bei jeder Gelegenheit, dass die Cannabis-Prohibition richtig sei und die Konsumenten entkriminalisiert seien. Leider sieht die Realität, wie wir sie in Baden-Württemberg sehen, ganz anders aus.

Hier ist es der Staatsanwaltschaft mit viel Kreativität und unter Zuhilfenahme des Betäubungsmittelgesetzes möglich selbst aus dem Kauf eines harmlosen CBD Hanf-Tee eine Anklage zu stricken. Hier wird dann auch kein Halt beim Händler gemacht. Es werden alle Kunden als mögliche Straftäter behandelt.

Die Staatsanwaltschaft erklärt dies in den eigenen Akten sinngemäß so: “Cannabis oder auch Hanf selbst mit einem THC-Gehalt unter 0,2 % ist illegal, sofern er zum Zwecke der Berauschung erworben wird.“

Für die Staatsanwaltschaft ist klar, das alle Kunden welche einen CBD Tee kaufen diesen nur erwerben, um sich daran zu berauschen. Daher sind hier alle Maßnahmen des Rechtsstaates einzusetzen, um diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Der Sinn eines Grenzwertes ist immer Rechtssicherheit zu schaffen. Leider wurde es verpasst im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich und unmissverständlich zu sagen, dass die Hanfpflanze an sich legal ist, wenn sie unter 0,2 % THC enthält.

Dies führt nun dazu das unbescholtene Bürger nun ein Strafverfahren gegen sich eröffnet sehen, welches ihnen vorwirft Betäubungsmittel erworben zu haben. Was für die Angeklagten bedeutet sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen welcher dann auch die entsprechenden Rechnungen stellt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann das Verfahren nach der geringen Menge Regelung ein. Da es sich ja um ein erstes Vergehen handelt.

Für die Beschuldigten in einem solchen Verfahren bedeutet dies das er oder sie nun Aktenkundig sind und bei jeder zukünftigen Interaktion mit der Polizei jedes mal nach Betäubungsmittel durchsucht werden und womöglich noch einen Schnelltest über sich ergehen lassen müssen. Dies alles nur, weil man einen CBD Hanf-Tee mit nachgewiesen eingehaltenen Grenzwert im Internet bestellt hat.

“Diese unnötige Kriminalisierung von jedem der es auch nur wagt ein positives Bild von Cannabis zu haben zeigt wie die Cannabis-Prohibition dazu führt das harmlose Menschen kriminalisiert und verfolgt werden. Wie ohne Sinn und Verstand Ressourcen für vermeintliche Straftaten gebunden sind die an anderer Stelle besser eingesetzt wären. Die Cannabis-Prohibition muss daher so schnell wie möglich abgeschafft werden“, erklärt Christian Brugger-Burg stellvertretender Vorstand des Cannabis Social Club Stuttgart e.V..

Investments in Cannabis | DHV-Audio-News #286

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