Bericht zur Verhandlung am 31.Oktober 2019

Am Ende der Verhandlung wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 150€ an Release Stuttgart eingestellt.

Außer diesen 150€ und den Anwaltskosten kommen keine weiteren Kosten mehr auf Christian Brugger-Burg zu.

Im Verfahren wurde von der Richterin darauf hingewiesen, das der Angeklagte die Auflagen bei der Versammlung doch auf dem Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hätte überprüfen lassen können.

Da in diesem Verfahren die eigentlichen Versammlungsauflagen nicht zur Verhandlung standen, war die Einigung auf Einstellung des Verfahrens gegen eine „symbolische Geldstrafe“ von 150€ ein klarer Erfolg.

„Klar hätte ich einen Freispruch lieber gesehen, aber unter den gegebenen Umständen (es standen auch eine Geldstrafe von 800€ im Raum) ist dies das beste Ergebnis.“, erklärte Christian Brugger-Burg.

Der Cannabis Social Club Stuttgart wird nun eine Klage gegen die Auflagen bei Versammlungen mit Cannabis Bezug anstrengen. „Zunächst heißt es einen entsprechenden Anwalt zu finden und die möglichen Kosten abzuschätzen.“, erläutert Christian Brugger-Burg das weitere Vorgehen.

Für alle, die den Cannabis Social Club Stuttgart bei dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht unterstützen wollen wäre eine Spende auf das Vereinskonto sehr hilfreich.

Wahl in Thüringen – Hanf bei Aldi | DHV-News #223

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Strafanzeige wegen Longpapes

Longpapes werden überwiegend zum Konsum von Betäubungsmitteln genutzt. So ist zumindest die Meinung der Polizei und Staatsanwaltschaft in Stuttgart.

Daher haben sie gegen den Versammlungsleiter des Global Marijuana March 2019 in Stuttgart, Christian Brugger-Burg, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen Versammlungsauflagen eingeleitet.

„Wie die Abgabe eines Produktes, welches an jedem Kiosk, Supermarkt oder Tankstelle frei verkäuflich ist, bei einer Demonstration verboten sein soll ist mir unbegreiflich.“, so Christian Brugger-Burg, Versammlungsleiter beim Global Marijuana March 2019.

Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart verbietet bei Demonstrationen zum Thema Cannabis auch Kräutermischungen, Hanftees, Fake-Joints und Wasserpfeifen als Versammlungsmittel.

Auch wenn diese Auflagen genauso unverständlich sind, waren diese verbotenen Gegenstände im Versammlungsbescheid wenigsten eindeutig benannt.

„Die Staatsanwaltschaft verlangt von mir zu wissen, was „Utensilien, die üblicherweise zum Betäubungsmittelkonsum“ sind und strebt nun dieses Strafverfahren gegen mich an, weil ich an Spritzen und Kanülen und nicht an Zigarettenblättchen dachte.“, führt Christian Brugger-Burg weiter aus.

Die Versammlungsbehörde verbietet es bei Demonstrationen mit einem Cannabisbezug, das Cannabis-Patienten ihre Medizin auf der Demonstration einnehmen und zwingen sie dazu, hierfür die Versammlung zu verlassen.

„Diese Auflagen stößt uns regelmäßig bitter auf, aber wir halten diese Regeln dennoch ein. Wir versuchen alles in unserer Macht stehende, um eine legale und friedliche Demonstration durchzuführen.“, erklärt Christian Brugger-Burg das Vorgehen bei Versammlungen.

Die öffentliche Verhandlung in diesem Fall findet am 31.10.2019 um 9:45 im Sitzungssaal 103 1.OG des Amtsgerichts Stuttgart in der Hauffstraße 5 statt.

Der Cannabis Social Club Stuttgart e. V., welcher auch die Ortsgruppe Stuttgart des deutschen Hanfverbandes ist, hat eine Spendenaufruf für die Kosten des Rechtsstreits ins Leben gerufen.

Dieser Spendenaufruf ist unter folgendem Link zu finden:

http://csc-Stuttgart.org/strafanzeige

Daniela Ludwig: „Zeit für Neuanfang in der Drogenpolitik“ | DHV-News #221

https://hanfverband.de/sites/default/files/dhv_news_221_-_podcast_04_10_2019.mp3

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