Richter Müller schickt Antrag ans Verfassungsgericht | DHV-Audio-News #246

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  • Meilenstein: Richter Müller schickt Antrag ans BVerfG
  • Liebe Politiker feiern 420
  • Mexiko: Deadline für Legalisierung auf 15. Dezember verschoben
  • Libanon legalisiert Medizin-Cannabis als erstes arabisches Land
  • Termine

Meilenstein: Richter Müller schickt Antrag ans BVerfG

Liebe Politiker feiern 420

Mexiko: Deadline für Legalisierung auf 15. Dezember verschoben

Libanon legalisiert Medizin-Cannabis als erstes arabisches Land

Kritik an der Pressemitteilung vom 21.04.2020 „Mutmaßlicher Rauschgifthändler festgenommen“

Es entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik das die Polizei am 21.04.2020 eine Pressemitteilung verbreitet, in der sie erklärt das, am 20.04.2020 ein junger Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde, um ihn wegen Handel mit Cannabis in Untersuchungshaft zu behalten. Der 20.04.2020 ist nicht nur der traditionelle Cannabis Feiertag, sondern auch noch genau der Tag an dem Richter Müller genau dieses Verbot dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Leider wird selbst die Bestätigung der Rechtsauffassung von Richter Müller durch das Bundesverfassungsgericht für diesen jungen Mann zu spät kommen.

Auf eine Tatsache so weit sie in der Pressemitteilung entnommen werden konnte, möchten wir im Besonderen hinweisen. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen vermeintlich großen Fisch handelt, immerhin wurde beinahe ein halbes Kilo Cannabis sichergestellt, ist festzuhalten das er sich der Verhaftung durch die Beamten nicht durch Gewalt zu entziehen versuchte. Dies bestätigt die immer wiederkehrende Erkenntnis des Cannabis Social Club Stuttgart das Cannabis Konsumenten zu den friedlichsten Menschen auf dieser Erde gehören. Daher ist eine Strafverfolgung dieser harmlosen Kiffer vollkommen fehlgeleitet und unangebracht.

Wenn das Gesetz den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger folgen würde, hätte der Mann als Fachverkäufer gearbeitet und wäre somit ein Teil der Wirtschaft gewesen, was für die Gesellschaft nur von Vorteil wäre. Wie das Sprichwort sagt: „Hätte, hätte, Fahrradkette.“ Daher bleibt die Lage in Deutschland vorerst für alle Cannabis Aktivisten nicht annehmbar.

In diesem Sinn wünschen wir Richter Müller viel Erfolg für seinen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht. 

Mehr Strafverfahren wegen Corona? | DHV-Audio-News #245

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  • Mehr Strafverfahren wegen Corona?
  • Uni Frankfurt: Umfrage zu Cannabis und Corona
  • USA/Virginia: 25 Dollar Strafe für 28 Gramm
  • Rekordfund im Libanon: 25 Tonnen Cannabis
  • Rapper Outlaw verteilt in England Cannabis und Klopapier
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Mehr Strafverfahren wegen Corona?

Uni Frankfurt: Umfrage zu Cannabis und Corona

USA/Virginia: 25 Dollar Strafe für 28 Gramm

Rekordfund im Libanon: 25 Tonnen Cannabis

Rapper Outlaw verteilt in England Cannabis und Klopapier

Joint auf Polizeiklo geraucht | DHV-Audio-News #244

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  • BfArM lehnt Berliner Cannabis-Modellprojekt ab
  • Import von Hanfblüten hat sich 2019 verdoppelt
  • Cannabis privat bezahlen = Arzt privat bezahlen!
  • Hochschule Merseburg mit Umfrage zu Cannabis & Corona
  • Joint auf Polizeiklo geraucht
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Vorbemerkung

BfArM lehnt Berliner Cannabis-Modellprojekt ab

Import von Hanfblüten hat sich 2019 verdoppelt

Cannabis privat bezahlen = Arzt privat bezahlen!

Hochschule Merseburg mit Umfrage zu Cannabis & Corona

Joint auf Polizeiklo geraucht

Kritik zur Pressemittelung vom 7.4.2020: ”Mutmaßlicher Drogendealer flüchtet vor der Polizei”

Es kommt nicht oft vor das bei dem Hohldeligt Verstoß gegen das BtMG es nicht zu einer Anklage gegen einen Beschuldigten kommt. Wie aber die Pressemitteilung vom 7.4.2020 zeigt, ist es dennoch möglich.

In Bezug auf die Repressionspolitik wird in diesen speziellen Fall wieder einmal besonders deutlich mit welchen unverhältnismäßigen Mitteln der Staat versucht das Cannabis Verbot aufrechtzuerhalten. Welche andere Straftat würde es wohl Rechtfertigen das die Polizei nicht nur Streifenwagen, Polizeihunde und zusätzlich noch einen Hubschrauber einsetzt. Die meisten würden wohl denke das es hierbei um Leben und Tod oder zumindest um ein schwerwiegendes Verbrechen gehen würde und nicht um mehrere Hundert Gramm einer Substanz die in immer mehr Ländern der Welt legal zu erwerben, besitzen und konsumieren ist.

Diese immer wiederkehrender Kampf gegen Windmühlen ist ein klares Indiz dafür, das die Cannabis Prohibition auch in Deutschland gescheitert ist. Daher wollen wir vom CSC Stuttgart einen geregelten Anbau für den Eigenbedarf unserer Mitglieder organisieren, sobald uns dies legal möglich ist.

Womöglich geht es dem Geflüchteten ja so ähnlich, womöglich möchte er lieber in einem kleinen Fachgeschäft Cannabis verkaufen. Die Landesregierung sollte über eine Initiative zur Schaffung solcher gewerblicher Verkaufsstellen nachdenken, anstatt auf eine weitere Verfolgung zu setzen.

USA & Mexiko: Coronavirus könnte Legalisierung verzögern | DHV-Audio-News #243

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  • BfArM lehnt Berliner Cannabis-Modellprojekt ab
  • GKV erreicht Preissenkung für medizinische Hanfblüten
  • Lieferengpässe bei medizinischem Cannabis wegen Coronavirus?
  • USA & Mexiko: Coronavirus könnte Legalisierung verzögern
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BfArM lehnt Berliner Cannabis-Modellprojekt ab

  • nicht öffentliche Quellen

GKV erreicht Preissenkung für medizinische Hanfblüten

Lieferengpässe bei medizinischem Cannabis wegen Coronavirus?

USA & Mexiko: Coronavirus könnte Legalisierung verzögern

Der Cannabis Social Club gibt seine Neuausrichtung bekannt

Hierbei handelt es sich um einen Aprilscherz.

Nachdem der Bundestag am 25. März 2020 das Ende der Cannabis Prohibition beschlossen hat, gibt es für ein Weiterbestehen des Cannabis Social Club Stuttgart e.V. in seiner aktuellen Form keinen Grund mehr.

„Wir haben unser Ziel erreicht und können uns jetzt anderen Themen zuwenden“, erklärt Dennis Herberg, Vorsitzender des CSC Stuttgart. “Es ist ein Geniestreich der SPD Bundestagsfraktion gewesen in den Abstimmungstext zu Drucksache 19/420 ‘COVID-19-Pandemie Strafverfahrensrecht’ die Aufhebung des Cannabis Verbotes mit einzufügen.”

Die Satzung des CSC Stuttgart sieht aktuell keinen Anbau von Cannabis für die Mitglieder vor, sondern konzentriert sich nur auf die inzwischen überflüssig gewordene Legalisierungsarbeit.

”Daher werden wir den Mitgliedern auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Änderung der Satzung vorschlagen“ so der Vorsitzende Dennis Herberg. “Diese soll es ermöglichen einen Anbau im Verein für den Eigenbedarf der Mitglieder zu organisieren. Diese Neuausrichtung war immer das große Ziel des Cannabis Social Club Stuttgart und wir sind nun sehr Stolz dieses Ziel erreicht zu haben.”