Es entbehrt nicht einer gewissen tragischen Komik das die Polizei am 21.04.2020 eine Pressemitteilung verbreitet, in der sie erklärt das, am 20.04.2020 ein junger Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde, um ihn wegen Handel mit Cannabis in Untersuchungshaft zu behalten. Der 20.04.2020 ist nicht nur der traditionelle Cannabis Feiertag, sondern auch noch genau der Tag an dem Richter Müller genau dieses Verbot dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt hat. Leider wird selbst die Bestätigung der Rechtsauffassung von Richter Müller durch das Bundesverfassungsgericht für diesen jungen Mann zu spät kommen.
Auf eine Tatsache so weit sie in der Pressemitteilung entnommen werden konnte, möchten wir im Besonderen hinweisen. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen vermeintlich großen Fisch handelt, immerhin wurde beinahe ein halbes Kilo Cannabis sichergestellt, ist festzuhalten das er sich der Verhaftung durch die Beamten nicht durch Gewalt zu entziehen versuchte. Dies bestätigt die immer wiederkehrende Erkenntnis des Cannabis Social Club Stuttgart das Cannabis Konsumenten zu den friedlichsten Menschen auf dieser Erde gehören. Daher ist eine Strafverfolgung dieser harmlosen Kiffer vollkommen fehlgeleitet und unangebracht.
Wenn das Gesetz den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger folgen würde, hätte der Mann als Fachverkäufer gearbeitet und wäre somit ein Teil der Wirtschaft gewesen, was für die Gesellschaft nur von Vorteil wäre. Wie das Sprichwort sagt: „Hätte, hätte, Fahrradkette.“ Daher bleibt die Lage in Deutschland vorerst für alle Cannabis Aktivisten nicht annehmbar.
In diesem Sinn wünschen wir Richter Müller viel Erfolg für seinen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht.