gleichzeitiger Erleichterung den Bericht in der Welzheimer Zeitung zur Kenntnis genommen. Geschockt war der CSC Stuttgart über die groben Vereinfachungen im Bezug auf THC. So ist es zwar rachen. Es gilt das Recht des Beschuldigten die Aussage zu verweigern um sich nicht selbst zu belasten. Die Anordnung eines Bluttests zum Nachweis von THC kann ein Beschuldigter nicht verweigern.
Das ein „Bereitschaftrichter“ dies rund um die Uhr anordnen kann, hat wohl den Hauptsinn den Kiffern Angst zu machen. Der gesamte Artikel ist darauf angelegt bei den Kiffern Ängste vor dem Führerscheinverlust auszulösen. Dass die Zahlen welche im Artikel genannt werden eher für das Verantwortungsbewusstsein der Kiffer spricht, wurden doch nur 450 Kiffer (null Toleranz) zu 2400 Alkoholauffälligkeiten (0,5 Promille Regelung) im gleichen Zeitraum festgestellt. Einzig der Verweis auf die Dunkelziffer, welche bei Alkohol genauso existiert, rechtfertig eine derartige Aufmachen des Artikels, was die Überschrift:“Bekifft am Steuer: Hohe Dunkelziffer“ bereits verrät.
Was aber positiv bei diesem Artikel auffällt, wenn man sich wie der CSC Stuttgart für eine Regulierung von Cannabis stark macht, ist das inzwischen das einzige Abschreckende an Cannabis der mögliche Führerscheinverlust ist. Die Verteufelung von Cannabis als Einstiegsdroge oder der häufig beschworene soziale Absturz bei Kiffern werden nicht angeführt. Der CSC Stuttgart stimmt dem Artikel zu das es viele Gründe für Drogenkonsum gibt. Daher arbeiten wir mit daran Kiffern mit problematischen Kosumverhalten hilfe zukommen zu lassen, für Cannabiskosumenten welche einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis pflegen wollen wir die Legalisierung erreichen damit sie wie Alkoholkosumten behandelt werden.