Rückblick auf die Verhandlung am 30. November 2021 vor dem Verwaltungsgericht

Hier ein kurzer Rückblick über das, was in der Verhandlung passiert ist. Die Stimmung zwischen der Beklagten (die Stadt Stuttgart) und dem Kläger (CSC Stuttgart vertreten durch den Vorstand) war von Anfang an gut und vom Willen, die Verhandlung positive abzuschließen geprägt.

Natürlich beharrte die Stadt zu Beginn auf den Auflagen, welche sie erlassen hatten. Ihr wurde aber ziemlich schnell durch den Richter klargemacht, dass in einigen Formulierungen der Auflage größere Defizite bestanden.

Mit dem Richter gingen die Prozessbeteiligten jeden Satz der Auflagen durch und es konnte in diesem Zusammenspiel für uns als CSC einige viel zu harte Auflagen entschärft werden. „Natürlich wurden nicht alle Auflagen zurückgedreht, aber immerhin konnte für die Zukunft Lockerungen verhandelt werden.“ erklärt Christian Brugger-Burg Vorstand des CSC Stuttgart.

Zu diesen Lockerungen gehören unter anderem, dass Longpapes und Hanfsamen am Infostand verteilt werden dürfen. Bei den Hanfsamen muss aber vonseiten des CSC einige Auflagen erfüllt werden. Auch ist es den Teilnehmern gestattet einen Fake-Joint oder eine Bong bei der Demo dabeizuhaben, auch wenn keines der beiden Objekt entzündet oder zum Mund geführt werden darf. Des Weiteren darf der CSC, wenn wieder Nutzhanf geerntet wurde, diesen zur Dekoration einsetzen.

In Bezug auf die Cannabispatienten ist die Stadt nur insofern auf die Forderung des CSC eingegangen, als dass sie sich nochmals mit der Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der nächsten Demonstration bespricht, um eine bessere Lösung zu finden, wie Patienten auf einer pro Cannabis Demo medizinieren können, ohne die Demonstration verlassen zu müssen.

„Alles in allem ist die Verhandlung aus Sicht des CSC gut verlaufen und selbst die Kosten des Verfahrens, welches zwischen den beiden Parteien je zur Hälfte getragen wird, waren, da keine der beiden Seiten sich anwaltlich hat vertreten lassen, durchaus überschaubar. Nun bleibt abzuwarten, was im nächsten Auflagenbescheid steht.“ schließt Christian Brugger-Burg ab.