Geruch reicht

Wie die Polizei Stuttgart in ihrer Pressemitteilung vom 15.02.2021 mitteilt, wurde von den Beamten ein starker Cannabisgeruch festgestellt. Daraufhin setzte die übliche Assoziationskette ein. Geruch bedeutet Besitz und Besitz ist illegal. Also verschafften sich die Beamten zutritt zur Wohnung, ist ja Gefahr im Verzug. In der Wohnung wurden sie dann auch fündig. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei nach eigenen Angaben 1,7 KG Cannabis. Der 42-Jährige wurde auf der Stelle verhaftet und bleibt bis zu seiner Verhandlung in Untersuchungshaft.

Für die Staatsanwaltschaft und die Polizei mag das wie ein gelungener Tag klingen. Wieder einen Dealer weniger wieder eine große Menge Cannabis dem Schwarzmarkt entzogen. Vielleicht können sich die Beamten nach so einem erfolgreichen Tag ein gutes Bier oder einen guten Rotwein. Die Verurteilung ist nun noch reine Formsache.

Leider ist die Realität eine andere hier wurde nicht recht durchgesetzt, sondern ein dauerhaftes Unrecht weiter betrieben. Das BTMG ist nicht geeignet den Schwarzmarkt zu bekämpfen dieser besteht seit Jahrzehnten weiter. Das BTMG ist verursacht du die Strafverfolgung mehr Schaden als es Cannabis alleine je könnte. Diese Bedenken spielen bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Rolle, aber der Richter, welcher jetzt über die Haftstrafe des Beschuldigten entscheidet, muss diese Fakten mit in Betracht ziehen.

Daher hofft der CSC Stuttgart e.V. das der zuständige Richter dem guten Beispiel von Richter Müller folgt und das BTMG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegt.