Wie aus der Pressemitteilung vom 30.03.2020 hervorgeht, war der Auslöser für die Polizeiaktion eine gemeldete Ruhestörung, was eindeutig ein Hinweis darauf ist, das eine Ruhestörung für die Nachbarn störender war als der Konsum von Cannabis in der Nachbarwohnung.
Das von den Prohibitionsbefürwortern vorgebrachten Argumenten nur das Verbot könne die Jugend schützen. Wird durch diesen Fall wieder eindeutig widerlegt. Nicht nur waren wieder unter 18 Jährige unter den Konsumenten, sondern wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, ist der mutmaßliche Dealer ebenfalls unter 18 Jahre alt.
Des Weiteren zeigt sich da er mit mehreren Tausend Euro unterwegs war, das es für Cannabis einen entsprechenden Markt geben muss.
Diesen Markt zu Legalisierung und mit sinnvollen Regeln wie Jugend.- und Verbraucherschutz zu versehen würde allen Beteiligten mehr helfen, als die aktuelle Prohibitionspolitik, mit ihren Strafanzeigen zulasten von Cannabis Konsumenten.