Kritik zur Pressemittelung vom 7.4.2020: ”Mutmaßlicher Drogendealer flüchtet vor der Polizei”

Es kommt nicht oft vor das bei dem Hohldeligt Verstoß gegen das BtMG es nicht zu einer Anklage gegen einen Beschuldigten kommt. Wie aber die Pressemitteilung vom 7.4.2020 zeigt, ist es dennoch möglich.

In Bezug auf die Repressionspolitik wird in diesen speziellen Fall wieder einmal besonders deutlich mit welchen unverhältnismäßigen Mitteln der Staat versucht das Cannabis Verbot aufrechtzuerhalten. Welche andere Straftat würde es wohl Rechtfertigen das die Polizei nicht nur Streifenwagen, Polizeihunde und zusätzlich noch einen Hubschrauber einsetzt. Die meisten würden wohl denke das es hierbei um Leben und Tod oder zumindest um ein schwerwiegendes Verbrechen gehen würde und nicht um mehrere Hundert Gramm einer Substanz die in immer mehr Ländern der Welt legal zu erwerben, besitzen und konsumieren ist.

Diese immer wiederkehrender Kampf gegen Windmühlen ist ein klares Indiz dafür, das die Cannabis Prohibition auch in Deutschland gescheitert ist. Daher wollen wir vom CSC Stuttgart einen geregelten Anbau für den Eigenbedarf unserer Mitglieder organisieren, sobald uns dies legal möglich ist.

Womöglich geht es dem Geflüchteten ja so ähnlich, womöglich möchte er lieber in einem kleinen Fachgeschäft Cannabis verkaufen. Die Landesregierung sollte über eine Initiative zur Schaffung solcher gewerblicher Verkaufsstellen nachdenken, anstatt auf eine weitere Verfolgung zu setzen.