Beitragsordnung

Stand: Stuttgart, den 04.03.2016

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Geschäftsjahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3  Beiträge

  1. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt für alle 36 Euro im Jahr.
    Mitgliedsbeitrag kann durch Antrag, mit Nennung von Gründen, an den Vorstand auf 12 Euro im Jahr reduziert werden. Eine Reduzierung gilt solange sich die Umstände sich nicht ändern, aber für maximal fünf Jahre.
  2. Ein Folgeantrag auf Beitragsreduzierung kann im Anschluss erneut gestellt werden.
  3. Der fällige Jahresbeitrag muss bis zum Ende des Geschäftsjahrs beglichen werden.
  4. Der erste Mitgliedsbeitrag eines neuen Mitglieds ist innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme des Mitglieds zu leisten.
  5. Tritt ein Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres ein, so ist für das laufende Jahr der Mitgliedsbeitrag anteilig zu entrichten.

§4  Zahlung des Mitgliedsbeitrags

  1. Die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags kann in bar an den Schatzmeister sowie per Überweisung oder Bareinzahlung auf das Vereinskonto erfolgen.
  2. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe mit einer Zahlung zu entrichten.

§5  Vereinskonto

Cannabis Social Club Stuttgart e.V.
VR-Bank Altenburger Land / Deutsche Skatbank
IBAN: DE65 8306 5408 0004 1567 81
BIC: GENODEF1SLR

Verwendungszweck  Mitgliedsbeitrag Jahr Mitgliedsnummer Name
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§6 Vereinsaustritt / Vereinsausschluss

Mit erfolgtem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds verfallen alle offene Mitgliedsbeiträge des betreffenden Mitglieds gegenüber dem Verein. Ebenso gibt es keine Rückerstattung bereits geleister Mitgliedsbeiträge