Zur Polizei-PM: Mutmaßlichen Rauschgifthändler nach Flucht vorläufig festgenommen
Die Verwendung des Begriff “Rauschgift” ist unkorrekt, soweit es das Strafrecht angeht, handelt es hierbei um Betäubungsmittel. Ebenfalls ist die umgangssprachliche Bezeichnung Marihuana nicht angebracht. Es wäre hier angezeigt die Bezeichnung Cannabis oder Hanf zu verwenden.
Dass die Polizei eine gescheiterte Drogenpolitik durchsetzen muss, die den jungen Mann kriminalisiert, anstatt ihm eine Ausbildung zum Cannabis-Fachverkäufer zu ermöglichen, ist bedauerlich und eine Verschwendung von Steuergeld und Polizeiarbeit. Statt den möglichen Steuergeld-Einnahmen durch legale Fachgeschäft entscheidet der Staat lieber dem jungen Mann eine vermutlich harte Strafe aufzuerlegen.
Diese repressive Politik die schon seit Jahrzehnten verfolgt wird und bisher noch keinen Erfolg gezeigt hat löst nicht die Probleme, sondern sorgt nur dafür Menschen das Leben schwer zu macht wird. Diese Politik zu ändern ist das Ziel, dem sich der Cannabis Social Club Stuttgart verschrieben hat.